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Notwehrprovokation

Dies ist eine Diskussion zu Notwehrprovokation innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 08.02.2006, 15:45
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Notwehrprovokation

Hallo!

A begibt sich in die Raucherzone einer Cafeteria. Er nimmt sich die Zigaretten des B, der sich gerade einen Kaffee holt, zerstört diese und wirft sie in den Müll. B hat alles gesehen und geht auf A zu mit den Worten:"Jetzt schlägts aber dreizehn!". Als A nur frech grinst, holt B aus um ihn zu schlagen. A kommt dem körperlich klar unterlegenen B jedoch zuvor und streckt ihn mit einem kräftigen Faustschlag nieder. Ein Ausweichen wäre dem A ohne weiteres möglich gewesen.

Inwieweit sind A und B in ihrem Tun durch Notwehr gerechtfertigt?

Notwehrprovakation durch A?
Hat sich B der versuchten Körperverletzung schuldig gemacht?
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Alt 10.02.2006, 11:14
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AW: Notwehrprovokation

Meine Meinung:
Es liegt Notwehrprovokation durch A vor. Nach h.M. hat er also dem Angriff auszuweichen.
Das Vorverhalten des A stellt eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB dar, ist vorsätzlich und rechstwidrig. Daher keine Rechtfertigung durch Notwehr mangels Gebotenheit.

Strafbarkeit wg. versuchter Körperverletzung durch B ist m.E. gegeben, da hier weder § 32 noch § 34 StGB eingreift, zumal es an einem gegenwärtigen Angriff mangelt. § 34 scheitert wohl spätestens an der Interessenabwägung. Unmittelbares Ansetzen, Tatentschluss, Strafbarkeit des Versuchs liegen auch vor.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.02.2006, 11:34
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AW: Notwehrprovokation

Okay danke so ähnlich hab ich mir das auch gedacht... ;-)
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