Dies ist eine Diskussion zu Nötigung zum untauglichen Versuch, Anstiftung zum untauglichen Versuch?! innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Wie ist folgender Fall gelagert: A tötet B fahrlässig. C unterlässt es, dem B zu helfen (unechtes UD). Anschließend stellt C fest, dass B tot ist, sagt dies dem A aber nicht, sondern sagt zu ihm, er solle den B die Klippe hinunterstürzen, damit es keine Schwierigkeiten gebe. A verweigert dies. Dann bietet C dem A Geld, dass er das tut, anders setze es Hiebe. C ist dem A körperlich überlegen. A hat daraufhin Angst, dass der C ihm etwas tut und stürzt den B hinunter. Er überlegt sich, dass er das Geld ja heimlich spenden könnte. Klar ist, dass es sich um einen untauglichen Versuch des A handelt (Totschlag, weil kein Mord, mit Nötigungsnotstand). Der Rest ist mir noch unklar. Ist es richtig, dass C den A zu einem untauglichen Versuch nötigt? Wie sieht es mit der Anstiftung aus? Es ist ja praktisch eine versuchte Anstiftung zum untauglichen Versuch mit Verdeckungsabsicht und eine Anstiftung zum untauglichen Versuch, indem er dem A Geld bietet?!?! HILFE |
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