Dies ist eine Diskussion zu Nötigung / Stalking innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Nötigung / Stalking Brauche mal wieder etwas Hilfe. Folgender Fall: G kann die Abweisung von B nicht ertragen und will sie deshalb zurückgewinnen. Er ruft sie ca. 100 Mal am Tag an. Außerdem lauert er ihr auf und verfolgt sie mindestens zwei Wochen lang. Das alles hatte keinen Erfolg. Nun meine Frage: Welche Straftatbestände sind hier erfüllt? Das neue Stalkingesetz ist ja wohl noch nicht in Kraft getreten, deshalb kann ich das ja wohl nicht anwenden. Muss ich das irgendwie erwähnen? Ich hatte dann an Nötigung gedacht. Bin mir aber nicht sicher, ob ich das unter Gewalt subsumieren kann. Hab mich schon totgesucht, aber leider keinen solchen Fall gefunden. Ich tendiere dazu die Gewalt zu bejahen. Im Wessels / Beulke steht unter vis compulsiva, dass sie dem Zweck dient, einen bestimmten Willensentschluss zu erzwingen. Durch den von der Gewaltanwendung ausgehenden körperlich vermittelten Motivationsdruck soll der Wille des Opfers gebeugt und in die vom Täter gewünschte Richtung gelenkt werden. In den Telefonanrufen sehe ich keine Gewalt, aber dadurch dass er ihr auflauert und sie verfolgt, kann man doch einen körperlich vermittelten Motivationsdruck sehen, durch den er erreichen möchte, dass B wieder zu ihm zurückkehrt. Da allerdings der Nötigungserfolg (die B reagiert nicht) nicht eintritt, würde ich die Prüfung hier abbrechen und dann versuchte Nötigung prüfen. 241 kommt wohl nicht in Betracht, da der G ja nichts sagt, also nicht droht. Was meint ihr? |
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| AW: Nötigung / Stalking In Deutschland existiert nun (ab 31. März 2007) ein separater Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB). Weitere gegen Stalker anwendbare Straftatbestände sind z. B. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), falsche Verdächtigung (§ 164 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Ausspähen von Daten (§ 202 a StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) und § 4 GewSchG, um nur einige aufzuführen. Zitat:
__________________ Insanity, another form of professionalism! |
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| AW: Nötigung / Stalking Die HA ist auch schon seit einem Monat abgegeben. Trotzdem Danke. |
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| AW: Nötigung / Stalking Zitat:
Bin leider erst ein paar Wochen hier...fand es aber interessant.
__________________ Insanity, another form of professionalism! |
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| AW: Nötigung / Stalking ............. wer zu spät kommt, denn bestraft das Leben!
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Nötigung / Stalking Zitat:
![]() Manchmal bleiben im Nachhinein auch viele gute Überreste. :P
__________________ Insanity, another form of professionalism! |
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| AW: Nötigung / Stalking Im Übrigen sind Stalker doch letztlich nur Verliebte Personen
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Nötigung / Stalking Besessene Personen wäre vielleicht besser angebracht...leider auch sehr gefährlich (Erfahrungssache )
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| AW: Nötigung / Stalking Da rate ich gerne zu Exorzismus
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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