Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)
Jetzt hier registrieren

Mordmerkmal Heimtücke -Prüfung-

Dies ist eine Diskussion zu Mordmerkmal Heimtücke -Prüfung- innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 17:15
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 1
Keine Wertung, ma.lydia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ma.lydia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ma.lydia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ma.lydia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ma.lydia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ma.lydia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ma.lydia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ma.lydia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ma.lydia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ma.lydia hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Mordmerkmal Heimtücke -Prüfung-

Wie würde man das Mordmerkmal Heimtücke prüfen? Komme da nicht so recht weiter.
Bisher habe ich Folgendes geprüft:

In Betracht kommt hier die Heimtücke. Eine Tat wurde heimtückisch begangen, wenn der Täter in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt.

1. Arglosigkeit des O
2. Wehrlosigkeit des O
3. Ausnutzen durch T
4. Feindliche Willensrichtung

(Ab da bin ich mir dann ziemlich unsicher, inwieweit man einbringen muss, dass das BVerfG eine restriktive Auslegung der Mordmerkmale fordert. Habe es wie folgt gemacht

Demnach hätte A also heimtückisch gehandelt. Fraglich ist jedoch, ob die vorgenannten Kriterien zur Begründung des Vorwurfs eines heimtücki-schen Mordes auch tatsächlich ausreichen. In diesem Fall müsste jeder niederträchtige Anschlag aus dem Hinterhalt und die Tötung aus nach-vollziehbaren Motiven oder aus menschlich begreifbarer Konfliktlage hinsichtlich des Schuldspruchs und der Rechtsfolge völlig gleich behan-delt werden. Verfassungsrechtlich ist das Merkmal der Heimtücke des-halb im Hinblick auf die lebenslange Freiheitsstrafe bedenklich. Das BVerfG fordert aus diesem Grund eine verfassungskonforme restriktive Auslegung des Mordtatbestandes. Ob und inwiefern die Tatbestandsseite des § 211 StGB begrenzt werden soll, ist allerdings umstritten.

a) Lehre von der negativen Typenkorrektur
-> verlangt besonders verwerfliches Handeln
-> T wurde bedroht und befand sich zumindest aus subjektiver Sicht selbst in einer notstandsähnlichen Lage
-> besonders verwerfliches Handeln (-)
-> nach dieser Ansicht also keine Heimtücke
(Nur mit dieser Lehre komme ich zu diesem Ergebnis. Kann ich vielleicht irgendwas dagegen einwenden, so dass ich ein anderes Ergebnis habe?
Die negative Typenkorrektur wird vom BVerfG ja nur als eine Möglichkeit der verfassungskonformen Auslegung des §211 genannt, doch die Strafjustiz nicht darauf festgelegt. ..)

b) Besonderer Vertrauensbruch
-> wird teilweise gefordert
-> einige Dinge sprechen dagegen
-> hier ist aber ein besonderer Vertrauensbruch ohnehin gegeben
-> daher kein Streitentscheid nötig, Heimtücke in jedem Fall (+)

So, wie würde man an dieser Stelle weitermachen?
Wäre sehr dankbar für einige Vorschläge...

Vielen Dank im Voraus
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mordmerkmal Strafrecht / Strafprozeßrecht 27.01.2010 12:04
§ 211 StGB - Mord bzw. Heimtücke Strafrecht / Strafprozeßrecht 26.10.2007 11:23
Die gute alte Heimtücke! Strafrecht / Strafprozeßrecht 15.01.2005 14:56
Reicht 1 einziges Mordmerkmal aus? Strafrecht / Strafprozeßrecht 24.12.2003 17:00





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN