Dies ist eine Diskussion zu mord, totschlag, notwehr innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| mord, totschlag, notwehr |
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| AW: mord, totschlag, notwehr Hallo! Nachfolgend ein kleiner Überblick über die gefragten Tatbestände des Mordes und des Totschlages. Zitat:
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Ich habe mich jetzt auf die plakative Darstellung der Eigenschaften und Unterschiede dieser Tatbestände beschränkt. Man kann dieses Thema noch sehr viel detaillierter und umfangreicher behandeln, da diese auch zT beständig in Meinungsstreitereien verwickelt sind. Wer Interesse an einer wirklich ausführlichen Version dieses Thema hat, der kann sich dazu ein Lehrbuch kaufen - genauer gesagt zwei. Eines zum AT (allgemeiner Teil --> §32 "Notwehr" ist dort zu finden) und eines zum BT (ab §§80ff StGB finden sich die einzelnen Tatbestände). Natürlich können wir bei Bedarf dieses Thema auch hier im Forum noch mal so richtig breit treten... Freiwillige vor! VG, Peter
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| AW: mord, totschlag, notwehr Okay! Dankeschön! |
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| AW: mord, totschlag, notwehr Zitat:
Wird, vor allem in Krimis, gern übersehen. Kein Vorsatz - kein Totschlag und kein Mord. (Bzw. statt Vorsatz auch "billigendes in Kauf nehmen", denn das wird, vereinfacht gesagt, wie Vorsatz gewertet.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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