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mittelbare Täterschaft und Anstiftung

Dies ist eine Diskussion zu mittelbare Täterschaft und Anstiftung innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 26.07.2005, 15:02
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mittelbare Täterschaft und Anstiftung

Hallo ihr,

brauche dringend eure Hilfe.

Habe einen Fall, bei dem eine Person A eine andere (B) mittels anonymer und wahrheitswidriger Botschaft über einen Dritten (C) dazu bringt, diesen Dritten zu verletzen. Gefragt ist nach der Strafbarkeit des A.
Nun liegt aber bei B kein Defekt vor, der diesen zum Werkzeug macht. In der Literatur habe ich einen Hinweis gefunden, dass solche Fälle nicht wie mittelbare Täterschaft sondern wie Anstiftung behandelt werden. Leider habe ich keine Ahnung wie ich das Ganze im Rahmen einer Prüfung einbringe.

Habt ihr nicht einen Tipp für mich?

Danke
Delean
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  #2 (permalink)  
Alt 30.07.2005, 17:38
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AW: mittelbare Täterschaft und Anstiftung

ähm, jena, erstes semester? schau mal in den studienkommentar bei joecks §25, gute darstellung und bei gropp ist ein lösungsshema. du musst erst mittelbare täterschaft prüfen. der objektive tatbestand muss von dem tatmittler erfüllt worden sein. weiter bin ich noch nicht, aber auf jeden fall wird mittelbare täterschaft verneint und anstiftung wahrscheinlich auch, das ist eine frage dessen, wie du dich entscheidest und argumentierst, wenn du gut argumetierst ist es egal, ob du die anstiftung verneinst oder bejahst. du prüfst also bei der mittelbaren täterschaft nur im objektiven tatbestand den tatmittler (also s bzw. b) an, bei der anstiftung prüfst du auch den objektiven, kannst aber dann auf oben verweisen und auch den subjektiven, schau mal bei wessels/beulke ganz hinten, da ist auch einen prüfungsshema zu mittelbarer täterschaft und anstiftung. in der jus 2000 der fall mit dem ehepaar und dem hockeyschläger ist so ähnlich, da kannst du dir das ganze mal anschauen. viel spaß noch!
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  #3 (permalink)  
Alt 01.08.2005, 09:41
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AW: mittelbare Täterschaft und Anstiftung

Ja servus,

wenn wir schon mal bei Jena und der Strafrecht Hausarbeit sind hät ich auch noch mal ne Frage.

Wie ist das mit der Beleidigung? Ist eine hämische Bemerkung ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff der das werfen mit der Bierflasche rechtfertigt?
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