Dies ist eine Diskussion zu Mittäterschaft ansprechen? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Mittäterschaft ansprechen? Also,ich habe da folgendes Problem: Es wird nur nach der Strafbarkeit eines möglichen Mittäters gefragt, der die Delikte auch selbst voll verwirklicht. Der andere mögliche Mittäter (nach dessen Strafbarkeit nicht gefragt wird) stirbt. Muss ich dann die mittäterschaft überhaupt ansprechen und wenn ja wie? |
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| AW: Mittäterschaft ansprechen? Hi, es wäre aus meiner Sicht überflüssig auf die Mittäterschaft überhaupt einzugehen, wenn der Täter, nach dessen Strafbarkeit gefragt wird, den Tatbestand in seiner Person verwirklicht. Denn es gibt dann nichts mehr, was nach § 25 StGB zuzurechnen wäre. Im Übrigen ist es für die Bestrafung ohne Bedeutung, ob man Allein- oder Mittäter ist. Im Schuldspruch wird § 25 ja gar nicht erwähnt. Andererseits ist die Frage allzu absrakt, um sie mit Gewissheit beantworten zu können. Aus dem konkreten Sachverhalt kann sich immer wieder etwas anderes ergeben
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