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konkurrenz: fahrlässigkeit und unterlassen

Dies ist eine Diskussion zu konkurrenz: fahrlässigkeit und unterlassen innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 25.09.2006, 09:46
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konkurrenz: fahrlässigkeit und unterlassen

hab folgendes problem:

A hat durch das unbedachte wegwerfen einer kippe in einen papierkorb ein feuer ausgelöst. im weiteren verlauf fängt erst die einrichtung und dann auch der fussboden feuer. in soweit hat er also fahrlässig eine kausalkette in gang gesetzt die zum brand führte, also 306d (+) - richtig?

aber weil es ja nur halb so schön ist: A bemerkt das feuer noch bevor der boden brennt und könnte es noch löschen, wünscht sich aber stattdessen den brand. demnach hab ich hier also eine brandstiftung durch unterlassen aus ingerenz - richtig?

wie löse ich das ganze auf konkurrenzebene?

ist 306d mitbestrafte vortat, wird der kausalverlauf durch das vorsätzliche handeln des fahrlässigen brandstifter unterbrochen, oder gibts noch eine dritte möglichkeit?
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