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kniffliger Fall

Dies ist eine Diskussion zu kniffliger Fall innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 05.09.2009, 01:31
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kniffliger Fall

hallo leute habe einige fragen hoffe mir kann jemdand helfen

also nehmen wir mal an: a beauftragt K gegen zahlung seine freundin b zu töten.
am nächsten tag lauert k vor dem haus der b im gebüsch um sie zu töten, er nimmt die waffe in die hand und will gerade auf b schiessen als er plötzlich selbst hinterrücks erschossen wird. der auftraggeber a befürchtete als eifersuchtstäter entarnt zu werden nach dem tod der b. deshalb wollte er den tod der b verhindern..a konnte k nicht fernmündlich erreichen und wollte k am tatort abfangen.aber zwischen ihm und dem gerade kurz vorm abdrückenden k stand eine baustelle und k konnte die rufe des a nicht hören. deshalb bestand die einzige chance f zu retten darin, auf k zu schiessen wobei er hoffte ihn nicht tödlich zu treffen. traf ihn aber tödlich am kopf

also hier gibts einige schwierigkeiten.
A. Strafbarkeit von A an K
was prüfe ich da ? Totschlag oder vllcht mord? oder gar fahrlässige tötung? oder Körperverletzungsdelikte?
..ich meine a hatte kein vorsatz den k zu töten. Er wollte lediglich ihn davon abhalten auf b zu schiessen. er hoffte ja ihn nicht tödlich zu treffen.

und das andere problem
anstiftung zum versuchten mord §§212, 211, 22, 23, 26?
a hat ja k ganz klar angestiftet die b zu töten. er hat in ihm den tatentschluss geweckt und ihn dazu bestimmt die b zu töten. nun aber wollte a doch nicht mehr das k die b tötet, weil er angst davor hatte als eifersuchtstäter im visier der polizei zu kommen nachdem tod der b. vllcht rücktritt? er hat ja zwar das leben der f gerettet aber dafür den k getötet!!?? hätte a den k nicht beauftragt die b zu töten wäre das ja alles nicht so gekommen und k wäre noch am leben!!?

und das andere problem wie mache ich eine inszidenzprüfung des hauptäters k ..er ist ja tod?

was meint ihr?
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Alt 05.09.2009, 01:38
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AW: kniffliger Fall

kommt leute zeigt gnade
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  #3 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 11:49
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Thumbs up AW: kniffliger Fall

1. Das mit Tötungsvorsatz solltest du noch einmal überdenken - Hoffen ist etwas anderes als Vertrauen...
2. Ganz klar liegt bei der Tötung des K ein Problem in der Rechtfertigung - Nothilfe zugunsten der B, obwohl A den Angriff durch seine Anstiftung erst verursacht hat?
3. Die Inzidentprüfung ist einfach:

Strafbarkeit des A wegen Anstiftung zu § xy
1. Vorsätzlich rw HT des K nach § xy?
- obj. TB durch K
- subj. TB durch K
- RW
(keine Schuld!)
2. Bestimmen zur HT duch A
3. Doppelter Anstiftervorsatz
4. RW (A)
5. Schuld (A)
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  #4 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 21:44
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AW: kniffliger Fall

danke für den schnellen beitrag

ich würde jetzt sagen das man a wegen totschags an K prüfen muss.
bei dem tötungsvorsatz würde ich sagen, eventualvorsatz, weil er die gefahr erkannt hat ihn möglicherweise zu treffen, aber darauf hoffte ihn nicht tödlich zu treffen? oder?

oder doch den totschlag verneinen, weil es ihm am vorsatz gefehlt hat?

ich glaube dann sollte man körperverletzung mit todesfolge prüfen? oder ?
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