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Kellerraum = Geschäftsraum?

Dies ist eine Diskussion zu Kellerraum = Geschäftsraum? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 27.08.2009, 15:06
Mau Mau ist offline
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Kellerraum = Geschäftsraum?

Hallo,

ich grüble gerade daran, ob ein Kellerraum - sagen wir einen Weinkeller eines Betreibers eines Weinguts, der nicht an ein Wohnhaus angeschlossen ist - ein Geschäftsraum darstellen kann?

Ist dann daran überhaupt ein Hausfriedensbruch möglich? - und wenn, ja wie schaut die Sache aus, wenn mit einem gestohlenen Schlüssel eingedrungen wird?

Danke für eure Hilfe

viele Grüße

mAu
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  #2 (permalink)  
Alt 27.08.2009, 15:17
V.I.P.
 
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AW: Kellerraum = Geschäftsraum?

ich verstehe die Problematik nicht.
Warum sollte ein Kellerraum/ Lagerraum nicht Teil eines Geschäftsraumes sein?
Natürlich gilt auch das unbefugte Eindringen in einen Kellerraum als Hausfriedensbruch; es handelt sich hierbei um "befriedetes Besitztum"
siehe § 123 (1) StGB
Zitat:
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 28.08.2009, 19:44
Mau Mau ist offline
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AW: Kellerraum = Geschäftsraum?

Okay klar befriedetes Besitztum. Mich hat nur interessiert ob der Geschäftsraum auch passt. Der Lagerraum steht hier frei und wir ja nicht direkt zum gewerblichen Betrieb genutzt.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 14:00
Boardneuling
 
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AW: Kellerraum = Geschäftsraum?

Zitat:
Zitat von charles0308
ich verstehe die Problematik nicht.
Warum sollte ein Kellerraum/ Lagerraum nicht Teil eines Geschäftsraumes sein?
Natürlich gilt auch das unbefugte Eindringen in einen Kellerraum als Hausfriedensbruch; es handelt sich hierbei um "befriedetes Besitztum"
siehe § 123 (1) StGB

Strafrechtshausarbeit bei Wolfslast? :-)

Also ich habe den Weinkeller unter Geschäftsraum subsumiert. Ist schließlich ein mit dem Büro in gewisser Weise verbundener Lagerraum.
Eine subsumtion unter das befriedete Besitztum halte ch nicht unbedingt für falsch, aber unnötig. Möglicherweise sogar doch falsch, da nicht erkannt wurde, dass dieser zum Weingut bzw Büro gehört.

siehe Schöke/Schröder, § 123 Rn. 5
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  #5 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 14:03
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AW: Kellerraum = Geschäftsraum?

Zitat:
Zitat von Mau
Hallo,

ich grüble gerade daran, ob ein Kellerraum - sagen wir einen Weinkeller eines Betreibers eines Weinguts, der nicht an ein Wohnhaus angeschlossen ist - ein Geschäftsraum darstellen kann?

Ist dann daran überhaupt ein Hausfriedensbruch möglich? - und wenn, ja wie schaut die Sache aus, wenn mit einem gestohlenen Schlüssel eingedrungen wird?

Danke für eure Hilfe

viele Grüße

mAu
Strafrechtshausarbeit bei Wolfslast? :-)

Also ich habe den Weinkeller unter Geschäftsraum subsumiert. Ist schließlich ein mit dem Büro in gewisser Weise verbundener Lagerraum.
Eine subsumtion unter das befriedete Besitztum halte ch nicht unbedingt für falsch, aber unnötig. Möglicherweise sogar doch falsch, da nicht erkannt wurde, dass dieser zum Weingut bzw Büro gehört.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 14:15
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AW: Kellerraum = Geschäftsraum?

Zitat:
Also ich habe den Weinkeller unter Geschäftsraum subsumiert. Ist schließlich ein mit dem Büro in gewisser Weise verbundener Lagerraum.
Das hätte ich nun auch gemacht.
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