Dies ist eine Diskussion zu Kellerraum = Geschäftsraum? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Kellerraum = Geschäftsraum? Hallo, ich grüble gerade daran, ob ein Kellerraum - sagen wir einen Weinkeller eines Betreibers eines Weinguts, der nicht an ein Wohnhaus angeschlossen ist - ein Geschäftsraum darstellen kann? Ist dann daran überhaupt ein Hausfriedensbruch möglich? - und wenn, ja wie schaut die Sache aus, wenn mit einem gestohlenen Schlüssel eingedrungen wird? Danke für eure Hilfe viele Grüße mAu |
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| AW: Kellerraum = Geschäftsraum? ich verstehe die Problematik nicht. Warum sollte ein Kellerraum/ Lagerraum nicht Teil eines Geschäftsraumes sein? Natürlich gilt auch das unbefugte Eindringen in einen Kellerraum als Hausfriedensbruch; es handelt sich hierbei um "befriedetes Besitztum" siehe § 123 (1) StGB Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Kellerraum = Geschäftsraum? Okay klar befriedetes Besitztum. Mich hat nur interessiert ob der Geschäftsraum auch passt. Der Lagerraum steht hier frei und wir ja nicht direkt zum gewerblichen Betrieb genutzt. |
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| AW: Kellerraum = Geschäftsraum? Zitat:
Strafrechtshausarbeit bei Wolfslast? :-) Also ich habe den Weinkeller unter Geschäftsraum subsumiert. Ist schließlich ein mit dem Büro in gewisser Weise verbundener Lagerraum. Eine subsumtion unter das befriedete Besitztum halte ch nicht unbedingt für falsch, aber unnötig. Möglicherweise sogar doch falsch, da nicht erkannt wurde, dass dieser zum Weingut bzw Büro gehört. siehe Schöke/Schröder, § 123 Rn. 5 |
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| AW: Kellerraum = Geschäftsraum? Zitat:
Also ich habe den Weinkeller unter Geschäftsraum subsumiert. Ist schließlich ein mit dem Büro in gewisser Weise verbundener Lagerraum. Eine subsumtion unter das befriedete Besitztum halte ch nicht unbedingt für falsch, aber unnötig. Möglicherweise sogar doch falsch, da nicht erkannt wurde, dass dieser zum Weingut bzw Büro gehört. |
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