Dies ist eine Diskussion zu Ist eine Examenszeugnis grundsätzlich eine Urkunde? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Ist eine Examenszeugnis grundsätzlich eine Urkunde? Hallo liebe leute! Schreib gerade Strafrecht groß in Tübingen.Gibt es vielleicht jemand, der ebenfalls über eben dieser schwitzt und sich mit mir austauschen möchte? Nun zu meiner Frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen: ist ein Examenszeugnis grundsätzlich eine Urkunde? Kann mir jemand dazu vielleicht irgendwelche Literaturhinweise geben? vielen dank im voraus für die antworten. grüßle stef |
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| AW: Ist eine Examenszeugnis grundsätzlich eine Urkunde? Ja, natürlich. Denn es ist die Verkörperung der Willenserklärung der ausstellenden Behörde(Justizprüfungsamt, ärztliches Prüfungsamt etc.) über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Prüfung. Und dies dient dem Nachweis im Rechtsverkehr. Im Grunde gehe ich mal noch weiter: Jedes Zeugnis ist eine Urkunde.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Ist eine Examenszeugnis grundsätzlich eine Urkunde? Zitat:
läßlich daß dieser aus dem Zeugnis ersichtlich ist. Der Inhalt des Zeugnisses dient regelmäßig dem Beweise im Rechtsverkehr. Deshalb liegt Defendant richtig mit Zitat:
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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