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Ingerenz ohne pflichtwidriges Vorverhalten

Dies ist eine Diskussion zu Ingerenz ohne pflichtwidriges Vorverhalten innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 14.09.2006, 10:14
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Ingerenz ohne pflichtwidriges Vorverhalten

Hallo zusammen, habe etwas Probleme mit folgendem Sachverhalt:

X lässt fahrlässig eine Zigarette bei einem Einbruch in einen Papierkorb fallen und sieht dann zu, wie die Flammen auf den Fußboden übergehen, obwohl er noch löschen könnte.

Wenn ich die fahrlässige Brandstiftung am Papierkorb verneine (weil der Papierkorb als Inventarstück ein unwesentlicher Teil des Tatobjekts Wohnung ist) habe ich ja gar kein pflichtwidriges Vorverhalten, wenn ich Brandstiftung durch Unterlassen prüfe, da der Boden als wesentlich gilt.

Wie könnte man also Ingerenz annehmen oder sonstige Pflichten begründen?
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