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ich brauche Hilfe zu Irrtumsfragen

Dies ist eine Diskussion zu ich brauche Hilfe zu Irrtumsfragen innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 16.12.2005, 17:35
Boardneuling
 
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Question ich brauche Hilfe zu Irrtumsfragen

E ist kürzlich von seiner Ehefrau M verlassen worden, die zu ihren Liebhaber L gezogen ist.
Rasend vor Eifersucht sinnt E auf Rache und bittet S 30.000€ für die Tötung des L. S erklärt sich einverstanden. E erläutert ihm das L in der Lindenstraße 3 wohne. S solle dort klingeln und L nach dem Öffnen der Tür auf beliebige Art und Weise umbringen. Tatsächlich lautet die Adresse des L aber nicht Lindenstraße 3, sondern Lindenstraße 1. Infolge seiner Nachtblindheit verwechselt S die Hausnummer, läutet bei Nummer 5 und stellt sich mit dem Rücken zur Hauswand neben die Tür. L öffnet, da er an diesem Abend zufälligerweise, in der Lindenstraße 5 einhütet. Er wird hinterrücks so lange von S gewürgt, bis er tot zu Boden fällt.


Ich brauch dringend ein paar Tipps wie ich das lösen soll. Was ist das für ein Irrtum und ist der überhaupt relevant für den Fall, da S ja den "richtigen" tötet? Ist E Anstifter und wie wirkt sich sein Irrtum aus?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.12.2005, 17:48
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AW: ich brauche Hilfe zu Irrtumsfragen

ich glaub hier liegt kein irrtum vor - es ist zwar die falsche adresse - aber dasgleiche opfer - für den objektiven / subjektiven Tatbestand ist es also unerheblich - da kein Tatbestandsirttum vorliegt. - also kein error in persona z.B.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.12.2005, 12:15
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AW: ich brauche Hilfe zu Irrtumsfragen

Schließe mich im ergebnis meinem kollegen an. Allerdings mit der Begründung, daß schon ein error in persona vorliegt. der jedoch aufgrund der gleichwertigkeit der Tatobjekte unbeachtlich ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.12.2005, 13:36
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AW: ich brauche Hilfe zu Irrtumsfragen

Ich meine mal was von dem Problem gehört zu haben, inwieweit ein error in persona beim Vordermann auf den Anstifter zurück fällt. Bin in Strafrecht wahrlich keine Leuchte, aber vielleicht liegt hier noch ein prüfungsrelevantes Problem.
__________________
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Wer zwei linke Hände hat sollte die Rechte studieren...
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  #5 (permalink)  
Alt 01.01.2006, 15:11
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AW: ich brauche Hilfe zu Irrtumsfragen

Das sieht für mich nach einem aberratio ictus in Verbindung mit error in persona aus.
Guck mal im Wessels/ Beulke AT bei "die wichtigsten Irrtümer" - wenn error in persona und aberratio ictus zusammenfallen, ist es glaube ich ein abberatio ictus.

Hier kommt es aber darauf an, wessen Strafbarkeit zu prüfen ist. Hier wird ja quasi ein "Killer" als Werkzeug eingesetzt, während der erste Irrtum beim "Anstifter" liegt. Dann irrt sich aber zufällig auch noch der Killer in Bezug auf das Tatobjekt.

Das ist wahrscheinlich auch ein Problem der Zurechnung.
Auf jeden Fall findest du im Wessels/ Beulke was zu der Irrtumsproblematik.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.01.2006, 17:44
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AW: ich brauche Hilfe zu Irrtumsfragen

Ich denke, das, was für den Täter ein error in persona ist, kann für den Anstifter eine aberratio ictus sein.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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