Dies ist eine Diskussion zu Hilfe dringend nötig! - Brandstiftung, Rücktritt... innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Hallo, ich könnte Hilfe bei meiner Hausarbeit gebrauchen... Sofern ihr mir helfen könnt, bitte ganz viel schreiben :-) Folgendes Problem: Jemand geht los und will ein unter Denkmalschutz stehendes, leerstehendes, Gebäude mit der Einwilligung des Eigentümers anzünden. Die Vorbereitungshandlungen sind soweit beendet, der Täter fährt noch einmal zur Tankstelle um neue Batterien für den Zeitzünder zu holen und überlegt es sich dann doch anders. Der bereits gestellte Timer funktioniert allerdings und die Gardinen fangen an zu brennen und dann das ganze Haus..... Problem eins ist der Denkmalschutz, den ich nicht einordnen kann. Zweitens: Ist das Versuchte Brandstiftung mit Irrtum und Rücktritt??? Vielen Dank für eure Hilfe und Mühe im Voraus :-) |
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| AW: Hilfe dringend nötig! - Brandstiftung, Rücktritt... Zitat:
__________________ Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
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| AW: Hilfe dringend nötig! - Brandstiftung, Rücktritt... Zitat:
Ferner müsste man betrachten, ob der Eigentümer evtl. mittelbarer Täter ist.
__________________ "Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG) |
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| AW: Hilfe dringend nötig! - Brandstiftung, Rücktritt... Ich dachte mir, das der Täter nach seiner Vorstellung noch eine Handlung vornehmen muss, indem er Batterien kaufen will. Und ein Inbrandsetzen kann ich zu dem Zeitpunkt nicht bejahen. Daher Versuch und dabei eine Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Handlung sowie unter dem Rücktritt eine außertatbestandliche Zielerreichung!? Bzw. Rücktritt trotz Vollendung. |
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| AW: Hilfe dringend nötig! - Brandstiftung, Rücktritt...
__________________ "Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG) |
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