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Hilfe dringend nötig! - Brandstiftung, Rücktritt...

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe dringend nötig! - Brandstiftung, Rücktritt... innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 08.08.2009, 05:16
Boardneuling
 
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Question Hilfe dringend nötig! - Brandstiftung, Rücktritt...

Hallo,

ich könnte Hilfe bei meiner Hausarbeit gebrauchen... Sofern ihr mir helfen könnt, bitte ganz viel schreiben :-)
Folgendes Problem:
Jemand geht los und will ein unter Denkmalschutz stehendes, leerstehendes, Gebäude mit der
Einwilligung des Eigentümers anzünden. Die Vorbereitungshandlungen sind soweit beendet, der Täter fährt noch einmal zur Tankstelle um neue Batterien für den Zeitzünder zu holen und überlegt es sich dann doch anders. Der bereits gestellte Timer funktioniert allerdings und die Gardinen fangen an zu brennen und dann das ganze Haus.....
Problem eins ist der Denkmalschutz, den ich nicht einordnen kann.
Zweitens: Ist das Versuchte Brandstiftung mit Irrtum und Rücktritt???

Vielen Dank für eure Hilfe und Mühe im Voraus :-)
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  #2 (permalink)  
Alt 09.08.2009, 19:49
Boardneuling
 
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AW: Hilfe dringend nötig! - Brandstiftung, Rücktritt...

Zitat:
Zitat von princezaV
Zweitens: Ist das Versuchte Brandstiftung mit Irrtum und Rücktritt???
Wie kommst du darauf, dass der Täter zurückgetreten sein könnte bzw. das nur ein Versuch und keine Vollendung vorliegt? Wenn ich dich richtig verstehe, ist der Erfolg doch eingetreten und er ist dem Täter auch zurechenbar, wenn man nicht annimmt, dass es völlig außerhalb jeder Lebenserfahrung liegt, dass der Zeitzünder doch funktioniert ...
__________________
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.08.2009, 20:01
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AW: Hilfe dringend nötig! - Brandstiftung, Rücktritt...

Zitat:
Zitat von princezaV
mit der Einwilligung des Eigentümers anzünden...
Problem eins ist der Denkmalschutz, den ich nicht einordnen kann.
Klingt nach Einwilligung in ein nicht disponibles Rechtsgut. Der Eigentümer kann zwar grundsätzlich über sein Eigentum Verfügung bzw. in die Vernichtung einwilligen. Allerdings muss er auch zur Disposition berechtigt sein. Durch den Denkmalschutz ist er verpflichtet Änderungen an der betroffenen Sache genehmigen zu lassen, sodass hier evtl. keine wirksame Einwilligung vorliegt. Dabei ist für die Strafbarkeit des Brandstifters entscheidend, ob er vom Denkmalschutz weiß (§ 16 I 1 StGB).
Ferner müsste man betrachten, ob der Eigentümer evtl. mittelbarer Täter ist.
__________________
"Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG)
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  #4 (permalink)  
Alt 09.08.2009, 20:07
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AW: Hilfe dringend nötig! - Brandstiftung, Rücktritt...

Ich dachte mir, das der Täter nach seiner Vorstellung noch eine Handlung vornehmen muss, indem er Batterien kaufen will.
Und ein Inbrandsetzen kann ich zu dem Zeitpunkt nicht bejahen. Daher Versuch und dabei eine Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Handlung sowie unter dem Rücktritt eine außertatbestandliche Zielerreichung!? Bzw. Rücktritt trotz Vollendung.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.08.2009, 20:35
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AW: Hilfe dringend nötig! - Brandstiftung, Rücktritt...

Hier ist ein (nur) ähnlicher Fall im Forum.

http://www.juraforum.de/forum/t290611/pp15/p1
__________________
"Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG)
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