Dies ist eine Diskussion zu Hi hab was zum knobeln für euch innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Hi hab was zum knobeln für euch Hallo an alle im vorliegenden Fall wird nach der Strafbarkeit des Chefs gefragt ! Hätte irgendjemand eine Idee wie ich da ran komme Meine Gliederung wäre für A Diebstahl § 242 + und falsche Verdächtigung gem. § 164 + für S Diebstahl § 242 -, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten § 113 da bin ich aber noch nicht sicher ob der durchgeht, Körperverletzung gem. § 223 auch nicht sicher wie man die Irrtümer einbaut. Für P strafbarkeit wegen Körperverletzung aber wegen Rechtfertigung aus § 102 nein dann vielleicht noch wegen dem Durchzsuchen des Schreibtischs und dann mein größtes Problem Strafbarkeit von C ? Keine Ahnung wenn jemand von euch eine Idee hat für ein bißchen Unterstützung wäre ich sehr dankbar wenn jemand eine komplette Gliederung hätte natürlich noch mehr ! Danke schon mal ! Angestellte A arbeitet in einer Firma, in der schon mehrere Diebstähle vorgekommen sind. Um dem Täter auf die Spur zu kommen, legt Firmenchef C auf Veranlassung der Polizei in verschiedenen Räumen der Firma so genannte Fangbriefe aus, das heißt Briefumschläge, die einen Geldschein(aus der Firmenkasse) enthalten und mit einem roten Farbmittel versehen sind. Weil sie den Prokuristen W, der ihr feindlich gesonnen ist, in den (unbegründeten) Verdacht bringen will mit allen Konsequenzen-, er sei der Dieb nimmt A, die von C eingeweiht worden ist, heimlich und mit Handschuhen einen der Fangbriefe aus der Schublade eines Kollegen öffnet ihn vorsichtig, entnimmt den Geldschein, den sie für sich verwenden will, verschließt den Umschlag wieder und legt ihn auf W´s Schreibtisch in der Hoffnung, W werde den Umschlag öffnen, dabei den Farbstoff berühren und so in Tatverdacht geraten. Doch findet zunächst S den Umschlag, die Sekretärin des W. Um zu sehen, um was es sich handele, sowie gewohnt und befugt, W´s Post durchzusehen, öffnet sie den Umschlag. Als sie sieht, dass er leer ist, wirft sie ihn weg. Als A´s Kollege erneut sein Büro betritt, fordert A ihn auf nachzusehen, ob der Fangbrief noch an seinem Platz sei. Da dies nicht der Fall ist, wird Polizist P verständigt und untersucht die Hände sämtlicher Mitarbeiter. Farbstoff findet er nur bei S. Daraufhin will er sie nach dem Brief und nach dem Geldschein durchsuchen (§ 102 StPO). S meint, dazu habe P kein Recht. Sie protestiert lautstark; als P gleichwohl beginnt, ihre Taschen zu untersuchen, wehrt sie sich mit Schlägen und versucht sich loszureißen. P unterbindet das mit einem Polizeigriff, bis er seine Suche beendet hat. Als P nun beginnt, auch noch den Schreibtisch der in Tränen aufgelösten S zu durchsuchen, bekommt A Mitleid und gesteht ihre Manipulation. Strafbarkeit von A, S, P und C nach dem StGB ? Der 15. Abschnitt bleibt außer Betracht. Strafanträge sind gestellt. |
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