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Hausfriedensbruch und § 243 I 2 Nr.1

Dies ist eine Diskussion zu Hausfriedensbruch und § 243 I 2 Nr.1 innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 08.08.2005, 16:55
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Hausfriedensbruch und § 243 I 2 Nr.1

hallo zusammen. folgendes problem:

A betritt das betriebsgelände des B durch ein offenes tor (problem der "offenen zubehörflächen"). danach verschafft er sich zutritt in das auf dem betriebsgelände stehende bürogebäude des B (mittels dietrich), woraus er ein gemälde stiehlt.

ein § 123 kann man ja bereits durch das betreten des betriebsgeländes annehmen. kann ich nun auch noch einen 123 durch das betreten des bürogebäudes annhemen? die frage stellt sich mir, weil es ein konkurrenzproblem zwischen § 123 und 243 I 2 Nr.1 gibt (konsumtion oder tateinheit), auf das ich denke eingehen zu müssen. oder ist der 123 durch das betreten des betriebsgeländes abgegolten? dann wiederum stellt sich die frage, ob man dennoch die konsumtionsfrage diskutieren muss...

für hinweise jeder art bin ich dankbar...

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