Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit - Vorsatz.... innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Hallo, ich schreib zur Zeit Hausarbeit in Strafrecht und leider hab ich ein Problem mit der Formulierung im Sachverhalt. Es fällt mir äußerst schwer herauszufinden welche Vorsatzart, oder ob überhaupt Vorsatz vorliegt.. Nun hatte (ZWeitsemester) erst ein Semester Strafrecht und bin so gar nicht routiniert in Sachverhaltsdeutung und würde mich über erfahrenere Hilfe freuen! Der text lautet: T zertritt - wie er merkt - auf dem kürzesten Weg zum Wasser auf dem Nachbargrundstück einige Tulpenpflanzen (das hatte auch C einkalkuliert) (Kurz zur Übersicht: T befindet sich im Erlaubnistatbestandsirrtum, er denkt auf dem Nachbargrundstück ertrinkt ein Kind, C sieht das es nur ne Puppe is hilft T jedoch trotzdem ins Nachbargrundstück zu gelangen.) Nun, was heißt "wie er merkt" Vorsatz ja oder nein? Wenn dann ja eventualvorsatz, nur muss ich da ja die ganzen Theorien anbringen, wozu mir definitiv der Platz fehlt da der Erlaubnistatbestandsirrtum und er Gehilfe und so schon so viel Stoff bieten, auch aus taktischen Gründen is es egal ob ich hier den Vorsatz bejahe oder nicht, da ich die Schuld schon im Hausfriedensbruch durchgeprüft hab und nur noch verweisen müsste... ich hoffe ihr könnt mir helfen... |
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| AW: Hausarbeit - Vorsatz.... "Wie er merkt" deutet sicherlich auf die Vorsatzform des Wissens hin. Kannst Du in jedem Lehrbuch nahcschlagen. Ciao/Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Hausarbeit - Vorsatz.... Das hört sich ganz deutlich danach an, dass der Steller der Hausarbeit hier was zu den Vorsatztheorien hören will. Also solltest du auch dazu schreiben...das Problem mit dem Platz wirst du bei der Anfertigung juristischer Hausarbeiten noch öfters haben...
__________________ Pugna et vince! |
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| AW: Hausarbeit - Vorsatz.... ich hab was über die Vorsatztheorien geschrieben, halt ABsicht direkter Vorsatz und Eventualvorsatz, nur hab ich alle drei abgelehnt und Eventualvorsatz schon beim "fürmöglich halten" Ich hab nur den Streit über den Eventualvorsatz nicht geführt, weil ichs eben schon beim Minimalkonsens rausgeschmissen hab, ich weißnur nich ob das nich stimmt... So mein Menschenverstand würd sagen, dass wenn ich über ne Mauer in ein fremdes Grundstück hüpf auch in Kauf nehm da irgendwas zu zertrampeln... Nur ob das nicht ne Sachverhaltsquetsche is... ich weiß halt nicht was das mit "er merkt es" heißen soll... Ich hab gesagt, dass er es erst nach der tat sozusagen weiß, dass er es getan hat, und vorher es nich mal fürMöglich hält, zumindest steht dazu nichts im Sachverhalt... Was du mit der Vorsatzform "Wissen" meinst is mir ziemlich rätselhaft,um ehrlich zu sein... |
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| AW: Hausarbeit - Vorsatz.... Vielleicht möchte der Aufgabensteller auch die Abgrenzung zwischen bewsußter Fahrlässigkeit haben und dolus eventualis...nein, nicht vielleicht, ich bin mir sehr sicher. Lies dir doch noch mal alles zum voluntativen Element durch. Deine Fragen werden sicher dort beantwortet werden.
__________________ Pugna et vince! |
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| AW: Hausarbeit - Vorsatz.... ich kenne die Theorien zum Eventualvorsatz, aber wie soll ich durch das "er merkt es" abgrenzen können, zwischen billigen, für wahrscheinlich halten oder für möglich halten? |
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| AW: Hausarbeit - Vorsatz.... "Er merkt es" kann m.A.n. nur bedeuten, dass er beim Laufen im Garten sieht, dass er gerade Blumen zertrampelt, und dennoch weiterläuft. Das heißt, dass er bei der Tatbegehung als sicher voraussah, dass er zig Blumen zerstören würde. "Als sicher voraussehen" ist aber die Umschreibung des dolus directus 2. Grades, auch unbedingter Vorsatz oder Wissen genannt. (Absicht ist hingegen dolus directus 1. Grades). Der Schwerpunkt scheint mir hier nicht in den Vorsatztheorien zu liegen, sondern in der Irrtumslehre. Wie wirkt sich aus, dass er eine Notstandsituation angenommen hat, die den Hausfriedensbruch und die Sachbeschädigung gerechtfertigt hätte, wenn sie wirklich vorgelegen hätte? Da gibt es übrigens ebenfalls viele Theorien. Ciao/Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Hausarbeit - Vorsatz.... Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Hausarbeit - Vorsatz.... Danke für eure Hilfe, das mit dem Vorsatz hab ich jetzt so gemacht, wie du gemeint hast, mit direktem Vorsatz, ich denk so isses am einfachsten.. ETI hab ich schon durch, auch bei C und noch bei einem Dritten also mit dem bin ich echt bedient... Die Hausarbeit hat so entspannt angefangen aber jetz geh ich malwieder aufn Zahnfleishc.. müssen die denn über alles streiten??? Naja, der übliche Frust... |
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| AW: Hausarbeit - Vorsatz.... Zitat:
Anscheinend schon
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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