Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit - Verkehrsdelikt oder Fahrlässige Tötung???? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Hausarbeit - Verkehrsdelikt oder Fahrlässige Tötung???? Hallo! Ich grüble gerade über dem Sachverhalt meiner Hausarbeit zur StrafrechtsÜbung in Bochum... Mir fehlt aber bisher der richtige Ansatz für den ersten tatkomplex! Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Der Sachverhalt: Auf einem, von einem Drahtzaun umgebenen ehemaligen Fabrikgelände wird ein nächtliches Autorennen veranstaltet. Der Veranstalter hat alle Zuschauer und Fahrer darauf hingewisen, dass sie auf eigene Gefahr am Rennen teilnehmen oder diesem beiwohnen (schriftlich wie auch verbal). Es geschieht ein Unfall zwischen den Wagen von A und B! Dabei wird der Zuschauer Z erfasst und schwer verletzt. A erleidet ein schwere Prellung im Halswirbelbereich. Später verstirbt der Z im Krankenhaus. Wie haben sich A und B strafbar gemacht? Strafbarkeit ist nur nach dem StGB zu prüfen. Ich grüble darüber ob einer der §315er Tatbestände einschlägig sein könnte, kann mir das aber nicht so richitg erklären... Wie hätten sich A und B sonst noch strafbar machen können? Nach §222 mit fahrlässiger Tötung? Oder liegt hier eine Selbstgefährdung von Z vor? Wie ist die Verletzung von A einzuordnen? Auch fehlt es mir noch an hinreichender Literatur zu der Problematik!?! Fragen über Fragen! Bitte helft mir da mal! Danke! Gruss aus Bochum! |
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| AW: Hausarbeit - Verkehrsdelikt oder Fahrlässige Tötung???? Ich denke nicht, dass hier Straßenverkehrsdelikte in Frage kommen. Es handelt sich ja keineswegs um den normalen öfftl. Verkehr, sondern eben um ein Rennen, also eine geschlossene Veranstaltung. Bei der Prüfung von §§226, 222 StGB ist auf die Frage nach der objektiven Zurechnung einzugehen. Hierbei kommt der Problematik der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung ein großes Gewicht zu. Wenn Du in einem normalen Lehrbuch (auch in einem Kommentar) über das Stichwortverzeichnis den oben genannten Schlüsselbegriffen nachgehst (obj. Zurechnung u. eigenverantwortliche Selbstgefährdung), wirst Du sicher zahlreiche Literaturnachweise finden. Gruß/Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Hausarbeit - Verkehrsdelikt oder Fahrlässige Tötung???? Hey, Ich schreibe gerade an derselben Hausarbeit und bin auch auf der Suche nach Hilfe! Bin ich also doch nicht ganz allein! MfG miesepeterine Geändert von miesepeterine (08.06.2005 um 10:18 Uhr). |
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