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Hausarbeit - Schwerpunktsetzung

Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit - Schwerpunktsetzung innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 15.03.2010, 18:17
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Hausarbeit - Schwerpunktsetzung

Moin moin,

ich hab mal ne "leichte" verständnisfrage.

Ich hab in meiner Hausarbeit eine einfache KV zu prüfen, die bis zur RW problemlos durchgeht,

reicht es dann den obj. TB und subj. TB in schneller, vereinfachter Form abzuhaken oder muss ich trotzdem alle Theorien über den Vorsatz ...die Kausalität und die obj. ZR bringen auch wenn der Fall offensichtlich lehrbuchsmäßig gestaltet ist ?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 22:53
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AW: Hausarbeit - Schwerpunktsetzung

Nein, ganz kurze Festellungen (auch Def.) reichen aus. Theorien und Streitigkeiten werden nur angebracht, wenn es problematisch ist. Du definierst ja bei § 223 auch nicht, ob es sich z.B. bei A um eine Person handelt. Das macht man nur, wenn es ein Problem gibt
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