Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit Im Strafrecht Für Fortgeschrittene Mainz innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Hallo zusammen, ich sitze gerade an der großen Hausarbeit im Strafrecht und erhoffe mir auf diesem Weg von euch ein paar Tipps, bzw. ein wenig Hilfe. Um euch nicht gleich zu erschlagen folgt nun erstmal nur der erste Tatkomplex: A beklagt sich im Gespräch mit T über ständige Mißhandlungen durch seine Ehefrau E. Tsagt ihm daraufhin, er habe für solche Fälle eine Lösung parat, die allerdings nicht ganz billig sei: Gegen 20.000 Euro Vorauskasse werde er die jähzornige E aufsuchen, mit ihr einen Streit vom Zaun brechen und sie dann erwürgen. A ist einverstanden und überweist noch am gleichen Tag den Gesamtbetrag. In Wirklichkeit dachte T zu keinem Zeitpunkt daran E umzubringen, vielmehr hatte er es nur auf A´s Geld abgesehen. Als A ihn nach einiger Zeit noch einmal auf die Vereinbarung anspricht, sagt ihm T das auch ganz offen und fordert mit der Drohung, andernfalls E über die Angelegenheit zu informieren, weitere 20.000 Euro. Das wars. Ich wäre echt dankbar für eure Einfälle und Ideen dazu. Was würdet ihr prüfen? Bin dankbar für jede Hilfe. Liebe Grüße Chris |
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| AW: Hausarbeit Im Strafrecht Für Fortgeschrittene Mainz |
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| AW: Hausarbeit Im Strafrecht Für Fortgeschrittene Mainz Man könnte bei Teil 1 auch an den Versuch einer Beteiligung an einem Mord denken. Es könnten niedrige Beweggründe vorliegen, denn seine Frau umbringen zu lassen und dafür auch noch so viel zu bezahlen, naja ^^ Im Endeffekt kann man wahrscheinlich - wie immer - drüber streiten, aber ich würde es ansprechen. Bei dem Betrug darauf achten, dass das ja was ganz böses ist was die vorhaben, ob man da überhaupt betrügen kann ist zweifelhaft. |
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| AW: Hausarbeit Im Strafrecht Für Fortgeschrittene Mainz |
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| AW: Hausarbeit Im Strafrecht Für Fortgeschrittene Mainz Hi, erstmal vielen Dank für eure Tipps soweit. geht ja echt schnell mit den Antworten hier. Ich habe mir bis jetzt überlegt: -Versuch der Beteiligung am Totschlag/Mord..........Bin aber hier etwas verwirrt wegen dem § 28 I und II...ist der bei § 30 II überhaupt anwendbar? T hatte nie Vorsatz, hat A aber Habgier vorgespiegelt. Wie wirkt sich das eurer Meinung nach auf A aus? - Bei T hab ich Betrug angenommen, das problem ist dann eben beim Schaden bezüglich des Mordauftrags. - Erpressung scheitert am Nötigungserfolg. Da geht dann höchstens der Versuch durch.....Meint ihr, dass man auch Versuch beim § 255 annehmen könnte? Immerhin misshandelt die E den A ja, also wäre doch durchaus sein Leib bzw. sein Leben in Gefahr, falls sie von dem Auftrag zum Mord erfährt, oder wie seht ihr das??? -Und: was sagt ihr zu § 32/ § 34 bezüglich des Mordauftrags des A ? Schließlich wird er misshandelt. Prüfen sollte man es, oder? Danke fürs lesen schonmal, ich freu mich auf eure Ideen! Liebe Grüße Chris |
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| AW: Hausarbeit Im Strafrecht Für Fortgeschrittene Mainz Also da es um den Gehilfen geht, gilt nur § 28 I. Ich denke schon, dass § 28 I anwendbar ist. Warum nicht? Da bei T evident der Vorsatz fehlt wird man den Mord da auch nicht mit mehr als 2 Sätzen prüfen müssen. Dann könnte man bei A kurz was dazu schreiben, dass Habgier vorliegen könnte jedoch nach § 28 I ihm nicht zu zurechnen ist. Bei A sind die niedrigen Beweggründe ausschlaggebend. Den Mordauftrag unter § 32/ 34 subsumieren halte ich für ein wenig weit hergeholt. Würde ich nicht machen. |
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