Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit "error in persona"/Streitstände unterbringen innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Hausarbeit "error in persona"/Streitstände unterbringen Hallo, sitze vor meiner Hausarbeit und bin etwas verzweifelt ... der Sachverhalt ist folgender (in aller Kürze): "A hört in seinem Garten Geräusche und sieht den Eindringling E weglaufen. Nach der Warnung "Halt oder ich schieße" bleibt E nicht stehen, A schießt daraufhin, wobei E stürzt und stirbt. A war in der Annahme es handele sich um einen der farbigen Asylbewerber aus der Nachbarschaft "mit denen man so umgehen müsse und dürfe". In Wirklichkeit war es der Mörder M, der zuvor die Ehefrau des A im Garten beraubt und getötet hatte." Strafbarkeit des A? Mein Problem ist jetzt bei der Prüfung des § 212 I, dass ich versuche auf einen unbeachtlichen "error in persona" bei Gleichwertigkeit des Objekts abzustellen, der den Vorsatz nicht ausschließt. Der TB ist also erfüllt. Aber gilt der "error in persona" auch dann wenn es sich nicht um zwei verschiedene Personen handelt, die man verwechselt, sondern eben wenn die Verwechslung in ein und derselben Person liegt? Das wär die erste Frage. Die zweite Frage: Bei der RW-Prüfung kommt man ja dann auf die Prüfung des § 32, wobei ich denke, dass diese zu verneinen ist ... nach h.M. muss sich der Täter ja zumindest der Rechtfertigungslage bewusst sein - in Bezug auf seine Ehefrau war das bei A ja nicht der Fall. Wo und wie bringe ich diesen Streit über das Vorhandensein von subjektiven Rechtfertigungselementen unter? Die dritte Frage: in Bezug auf sein Eigentum, war sich A aber der Rechtfertigungslage bewusst und er hat ja auch gewarnt, bevor er geschossen hat. Hier müsste man aber auf das mildeste Mittel abstellen, oder? Also ich meine ... er scheint gut genug zielen zu können, dass der E gleich tot umfällt, dann hätte er ihm ja auch nur ins Bein schießen können, um den E vom Weglaufen abzuhalten. Oder bin ich da vollkommen falsch gewickelt? Wäre für die ein oder andere Hilfe und Anmerkung sehr dankbar, Grüße aus der Hauptstadt, Macao |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Error in persona | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 10.09.2009 11:39 |
| Anstiftung - error in persona | Strafrecht - Examensvorbereitung | 25.03.2009 17:59 |
| error in objecto vel persona | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 24.03.2007 18:17 |
| error in persona | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 04.10.2005 09:14 |
| error in persona bei Anstiftung | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 14.09.2005 14:15 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios