Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit - Aufbauschwierigkeiten!!! innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Habe nur mal ne jurze frage zur Hausarbeit. Laut h.m. ist § 239 III Nr. 1 eine einfache Qualifikation und keine Erfolgsqualifikation zu § 239. nun meine frage. wie baue ich am besten auf, wenn die einfache freiheitsberaubung vollendet ist, jedoch der schwere fall (länger als eine woche) nur versucht ist. prüfe ich erst § 239 ganz normal mit rw und schuld und dann unter einem neuen punkt § 239 III Nr.1, 22, 23??? Bitte helft mir! wo kann ich außerdem den meinungsstreit zu § 239 II Nr. 1 also ob Erfolgsquali oder nicht reinbringen??? |
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| AW: Hausarbeit - Aufbauschwierigkeiten!!! Hallo sunshine, ich hoffe, ich habe deine Infos jetzt mal richtig aufgefasst ... du prüfst zunächst § 239 I separat, dann kommt zweitens die Vollendungsprüfung des § 239 III (damit du bei der Versuchsprüfung die "Vorprüfung" (1. Ausbleiben der Vollendungs, 2. Strafbarkeit des Versuchs) machen kannst), wenn diese zu verneinen ist, kommt drittens die Versuchsprüfungs gemäß § 239 III, 22/23. Hmm und bei dem Meinungsstreit ... da weiß ich leider nicht weiter. LG Macao |
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