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HA Strafrecht Großer Schein

Dies ist eine Diskussion zu HA Strafrecht Großer Schein innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 15.03.2006, 19:17
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HA Strafrecht Großer Schein

Hallo,

es geht um folgenden Sachverhalt, bei dem ich um Ratschläge bitte:

A, der in seiner Heimat Afrika das Jurastudium begonnen hat, ist für vierzehn Monate nach Deutschland - B - gekommen, um sich mit dem Rechtssystem und Studium vertraut zu machen. Er kann sich die hier verbrachten Semester für sein Studium anrechnen lassen, wenn er juristische Vorlesungen und Seminare besucht und sich die Teilnahme bescheinigen lässt. Weil er in einem Vorort von B bei einer
Gastfamilie wohnt, muss er täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Uni fahren. Dies ist ihm auf Dauer lästig, insbesondere, weil er in Afrika auch bereits seinen Führerschein erworben hat. Er würde lieber mit dem Auto fahren. Seine Gastfamilie würde ihm auch einen kleinen Fiat Panda zur Verfügung stellen.
A, der mit dem deutschen Rechtssystem in weiten Teilen vertraut ist, weiß jedoch, dass die afrikanische
Fahrerlaubnis in Deutschland nicht ohne eine weitere Abnahme der Führerscheinprüfung anerkannt wird. Diese möchte er sich aber sparen, aus Angst die Prüfung mit den umfangreichen Voraussetzungen nicht zu bestehen. Deswegen geht er direkt zur Führerscheinstelle, um sich dort einen amtlichen Nachweis
darüber, dass er in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, abzuholen, und überreicht dem zuständigen Sachbearbeiter B seine Papiere mit den Worten: „Wenn ich Ihnen mit einer kleinen Spende die Arbeit erleichtern könnte…“. B erkennt sofort, dass der in Afrika ausgestellte Führerschein den A nicht zur Teilnahme mit einem Pkw am deutschen Straßenverkehr berechtigt. Er hat aber die von A getragene Uhr, die sichtlich teuer ist, wahrgenommen und deutet mit einer Geste A gegenüber sein Interesse daran an, während er sagt: „Ich könnte die Rechtslage selbstverständlich überprüfen…“. A, der dem Blick des B gefolgt ist, überreicht diesem sofort die Uhr. B erstellt daraufhin einen Führerschein für A und
händigt ihm das Papier aus.
A, der nun endlich „ruhigen Gewissens“ mit dem Panda fahren kann, will seine neue Mobilität auch für seine Freizeit nutzen. Mit M, der 18jährigen Tochter seiner Gasteltern, macht er noch in der gleichen Nacht eine Spritztour nach B. Beide sind albern, möchten Spaß haben und etwas „Besonderes“ ausprobieren. Sie kommen daher auf die Idee auszuprobieren, ob sie aus dem fahrenden Auto Gegenstände aufzusammeln und nach einiger Zeit wieder abstellen können. Da am Morgen Restmüllabfuhr war stehen noch einige schwarze Mülltonnen am Straßenrand. Die übermütige M lehnt sich aus dem offenen Fenster und greift nach einer Mülltonne, als A daran vorbeifährt. Zunächst konnte sie die Tonne auch gut halten, musste dann jedoch loslassen. Die Tonne prallte dadurch unkontrolliert gegen den Fußgänger H, der die sonst menschenleere Straße kurz zuvor betreten hatte und den A und M auch bemerkt hatten. Beide verließen sich jedoch darauf, dass H schon nichts abbekommen werde. H stürzte jedoch zu Boden und erlitt dabei eine stark blutende Verletzung am Kopf. A stoppte erschrocken den Wagen und er und M liefen sofort zu H. Sie entschlossen sich, H vorsichtshalber in das nahe gelegene Krankenhaus zu bringen, um ihn ärztlich versorgt zu wissen. Nachdem sie H in der
Klinik den Ärzten überlassen hatten, machten sich A und M schnell auf den Heimweg.

Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB, wobei eine mögliche Strafbarkeit nach § 276 StGB nicht zu prüfen ist.

Ich denke hier zunächst an die Strafbarkeit von A und B nach den Bestechungstatbeständen (§§331 ff.), sowie für B nach § 348 StGB und für A die Anstiftung (§ 26) zu § 348).
Weiterhin ist wohl die Strafbarkeit von M nach § 315 b zu prüfen und für A die Anstiftung zu § 315 b. Dann für beide das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142.
Mehr Straftatbestände sind mir bis jetzt nicht aufgefallen (hab den SV heute erhalten). Sollte jemand einen Tipp für mich haben oder einen Hinweis auf einen weiteren Straftatbestand finden, bin ich dafür sehr dankbar!
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Alt 21.03.2006, 10:37
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AW: HA Strafrecht Großer Schein

Hallo,
du hast einen Leidensgenossen gefunden, ich quäle mich auch gerade mit diesem HA-Fall... Kann dir zwar zur Lösung nicht wirklich was Neues sagen, aber vielleicht treffen wir uns mal zum Kaffee trinken, hab deine bisherigen Beiträge gelesen und da siehts bei mir sehr ählich aus... Lust auf eine Krisensitzung und gemeinsames Lernen/ Lösen ?
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  #3 (permalink)  
Alt 21.03.2006, 18:22
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AW: HA Strafrecht Großer Schein

Hat sich doch also jemand gefunden, der die HA auch schreibt. Gerne können wir uns mal treffen, um uns über die HA auszutauschen. Morgen und übermorgen bin ich auf jeden Fall in der Uni-Bibliothek. Ich sitze meistens in der Ecke, in der die Dreier-Tischreihen stehen und dann eigentlich immer in der letzten Reihe.
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Alt 25.03.2006, 14:38
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AW: HA Strafrecht Großer Schein

Schick mir mal deine email-adresse an xbox_2006@*******, hab ein paar tipps für dich.
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Alt 28.03.2006, 10:04
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AW: HA Strafrecht Großer Schein

Hab Dir zwar schon eine Mail an die angegebene Adresse geschickt, aber da ich noch keine Antwort von Dir erhalten habe, poste ich eben mal hier meine Email-Adresse: angel1977@*******
Es wäre echt super nett von Dir, wenn Du mir die Tipps geben könntest. Danke!!!
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