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HA Kleiner Schein.. Hilfeeee... bin verzweifelt :'(

Dies ist eine Diskussion zu HA Kleiner Schein.. Hilfeeee... bin verzweifelt :'( innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 05.08.2006, 19:40
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Angry HA Kleiner Schein.. Hilfeeee... bin verzweifelt :'(

Hallo Leute.......
Ich habe den Fall für meine Hausarbeit gelesen und stehe total auf dem Schlauch weiss überhaupt nicht ob das stimmt was ich denke... Wäre sehr nett wenn ihr mir behilflich sein könntet ( anhaltspunkte würden mir sehr helfen )

Fall:

In der beliebten Studentenkneipe "Zwetsemester" wird anlässlich der Fußballweltmeisterschaft eine Goßleinwand aufgestellt, auf der die WM - Spiele verfolgt werden können. Mitten in der Übertragung des Spiels zwischen Deutschland und Italien kommt es jedoch zu einem Zwischenfall.

Die Stimmung ist zu diesem Zeitpunkt der Verlängerung beriets sehr aufgeheizt. Als kurz vor Spielende sogar der Führungstreffer für die Italieneer fällt, bricht Lothar, der einzig Anwesender Anhänger des italienischen Teams, in lauten Jubel aus. Dabei ist Ihm bewusst, dass er den Unmut aller anderen Anwesenden hervorrufen wird, was ihn allerdings nicht weiter berührt. Der fanatische Fussball fan Jürgen ist über dieses Verhalten der Art empört, das er ausholt, um Lothar mittels eines Bierkruges einen Schlag zu versetzen. Um diesenabzuwehren, tritt Lothar kräftig gegen das Schienbein von jürgen, wobei - wie von ihm richtig vorhergesehen - der Bierkrug Jürgens Hand entgleitet, zu Boden fällt und zerbricht. Durch das aufbranndende Gelächter der anderen Gäste angesportn und erregt, versetzt er den vor schmerzen herumjammernden Jürgen noch einen weiteren tritt gegen das andere Schienbein, worauf dieser auf allen vieren kriechend das " Zweitsemester" verlässt".

Nach Spielende betreten weitere Gäste die Kneipe, um ihren zu Hause vor dem Fernseher angesammelten Frust zu ertränken. Von diesen Neuankömmlingen erfährt Lothar, dass sich Jürgen vor dem " Zweitsemester" herumtreibt, um sich an Lothar für die erlittene Demütigung zu rechen. Hierdurch gewarnt, kommt Lothar auf folgende Idee: Er fragt dem Ihm in der Statue ähnlichen Thomas, der schon recht viel getrunken hat, ob er Ihn nach Hause fahren solle. Als dieser dankbar annimmt, bittet Ihn Lothar, doch schon einmal zu seinem auf einem nahe gelegenen, nur sperrlich beleuchteten Parkplatz abgestellten Wagen voranzugehen, während er noch die Rechnung bezahlt. Wie von Lothar geplant, glaubt Jürgen, dass es sich bei dem am Wagen wartenden Thomas um Lothar handelt. Jürgen tritt von hinten an Thomas herran und versucht Ihn mit einem Messer einen Stich in die rechte Schulter zu versetzen, der aber kaum durch die dicke Lederjacke von Thomas dringt und nur zu einer 1 cm tiefen Wunde führt. Als Thomas mit einem lauten Schrei herumfährt, bemerkt Jürgen seinen Irrtum und macht sich schleunigst aus dem Staub.

Meine Idee dazu:
1 Handlungsabschnitt:
Lothar hat bewusst die Leute mit seinem Jubel provuziert ----> soll ich das als Anstiftung prüfen?
Jürgen § 224 gefährliche KV wegen Bierkrug (-) nicht vollendet durch abwehr
-> Versuchte gefährliche KV § 224
Lothar § 223 KV wegen abwehr
Lothar § 223 KV niedrige Beweggründe, Aussetzung

2. Handlungsabschnitt:
Thomas als Werkzeug ausgenutzt welcher § muss ich hier beachten? mittelbarer Täter oder ??
Jürgen § 224 gefährliche KV mittels Waffe
Welcher § ist hier noch zu beachten? da Jürgen abhaut...


Es wäre wirklich nett wenn Ihr mir behilflich sein könntet....

Danke von Vornheraus

Liebe Grüße
hallo[/SIZE][/SIZE]

Geändert von DelalxHejarx44 (06.08.2006 um 14:24 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 08.08.2006, 09:14
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AW: HA Kleiner Schein.. Hilfeeee... bin verzweifelt :'(

I. Ausholen mit dem Bierkug
Strafbarkeit Jürgen
§ 224, 22, 23 ?
II. Der Schienbeintritt
Strafbarkeit Lothar
1. § 223 ?
Rechtfertigung ?
Notwehr
Einschränkung wegen Provokation ?
Notwehr zulässig gegen als Waffe eingesetzte Sachen Dritter ?
2. Dito § 240
III. Der Messerstich auf Thomas
1. Strafbarkeit Jürgen
a) § 212 ß
Vorsatz ?
Eventualvorsatz ?
a) § 224
Vorsatz ?
Identiätsirrtum
b 240 dito
2. Strafbarkeit Lothar
§ 25 II ?
Tatherrschaft ?
Teilanhme ?
Fahrlässigkeit ?


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  #3 (permalink)  
Alt 08.08.2006, 19:25
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Unhappy AW: HA Kleiner Schein.. Hilfeeee... bin verzweifelt :'(

Hi Sclemil......

Könntest du mir vielleicht nochmals behilflich sein.. entweder stehe ich zur Zeit auf dem Schlauch oder ich stell mich so blöd an
Habe einige Fragen und zwar hast du im ersten Geschehensabschnitt unter Strafbarkeit Lothar geschrieben:

Strafbarkeit Lothar
1. § 223 ?
Rechtfertigung ?
Notwehr
Einschränkung wegen Provokation ?
Notwehr zulässig gegen als Waffe eingesetzte Sachen Dritter ?
2. Dito § 240

Soll ich erst KV prüfen es jedoch durch Notwehr verneinen und den zweiten tritt nochmals durch KV prüfen und dies durchgehen lassen da es ja keine Notwehr mehr war??
oder soll ich es in einem zusammen prüfen
danach hast du den § 240 hinzugefügt ist das für den zweiten tritt ins Schienbein??

So und im zweiten Geschehensabschnitt habe ich auch noch paar Fragen ( oh gott ich belästige dich sorryy :'( )

III. Der Messerstich auf Thomas
1. Strafbarkeit Jürgen
a) § 212 ß
Vorsatz ?
Eventualvorsatz ?
a) § 224
Vorsatz ?
Identiätsirrtum
b 240 dito
2. Strafbarkeit Lothar
§ 25 II ?
Tatherrschaft ?
Teilanhme ?
Fahrlässigkeit ?

Im Sv steht ja nicht mit einem Tötungsabsicht, soll ich trotzdem den § 212 prüfen und es dann verneinen und danach KV?
und hier hast du nochmals den § 240 für was ist das jetzt?

und noch ne allgemein Frage
Kann ich in der Gliederung für den zweiten Geschehensabschnitt erst die Strafbarkeit des L prüfen z.b ob der Lothar sich wegen Aussetzung gem. § 221 strafbar gemacht hat.. vor allem, ob ein Aussetzen durch Unterlassen (§13) möglich ist, nämlich dadurch, dass der Garant es duldet, dass sich der Hilflose T von sich aus in eine konkret bedrohliche Lage gebracht begibt.
danach würde ich den § 25 II nehmen und zum Schluss die Strafbarkeit des J
so wäre es doch nach der Reihenfolge oder ???

Oh mann ich Überschütte dich ja voll.... tut mir echt sorry
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Alt 09.08.2006, 10:32
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AW: HA Kleiner Schein.. Hilfeeee... bin verzweifelt :'(

ja, würde beide beiden Tritte trennen, hatte das übersehen, nicht so im Kopf
Nötigung hab ich nur als subsidiäres Delikt neben Körperverletzung, weil KV grundsätzlich auch nötigung ist.
Tötungsvorsatz würde ich ganz kurz ansprechen, aber eher ablehnen.
Aussetzung hielte ich für relativ abwegig, würde ich, wenn überhaupt, allenfalls nur ganz, ganz kurz erwähnen und ablehnen, hilflos meint etwas anderes, vielleicht am Besten Aussetzung ganz weglassen,m weiö alles überflüssige auch als fehler gesehen werden kann.
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Alt 09.08.2006, 14:08
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Red face AW: HA Kleiner Schein.. Hilfeeee... bin verzweifelt :'(

Weisst du was Ich stehe unter schock.... ich wusste nicht dass es noch solche Menschen wie dich gibt, die so hilfsbereit sind
Kann ich dann so gesehen nach der KV noch die Nötigung prüfen und es bejahen?
Jetzt mal ganz ehrlich, ich würde dir ja so gern als dankeschön einen kuss schicken, aber irgendwie gibt es hier keinen smiley der knutsch lippen hat
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