Dies ist eine Diskussion zu HA für Anfänger, Bitte helfen innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| HA für Anfänger, Bitte helfen Also, es geht um folgenden Fall... Frau A (Apothekerin)und (Mann) B sind geheiratet. A will B wegen seine Affere mit G töten. A mischt unter den Shokoladenpudding (für B gemeint) eine aus der Apotheke mitgebrachte tödliche Dosis Gift. Als Apothekerin hat sie genaue Kenntnisse über die Wirkungsweise der Substanz. Das von A verwentete Gift wirkt nicht sofort tödlich, sondern lässt den Tod erst nach ca. einstündigen Phase schwerster Herz-Kreislauf-Kompliktionen eintreten, wobei in der ersten Phase der Übelkeit (ca. 15 Minuten) noch eine gute Rettungschanche besteht, währent danach eine Bewusstlosigkeit eintritt. A rechnet damit, dass ihr Mann sie beim Eintreten der Übelkeit noch anrufen kann und wird und will sich dadurch eine Lebensrettungschance für den Fall eröffnen, dass sie wider Erwarten von Gewissensbissen geplagt werden sollte. Es bleibt aber alles bei einem Versuch. Ich habe gedacht, dass ich dieser Fall vielleicht mit 2 Tatkomplexe lösen müsste, da Sachverhalt mit Wörter wie Rettungchanche an Unterlassungdelikt deutet. 1. wäre dann versuchte Vergiftung und 2.Nichtstun beim Anruf des B . Unter 1. würde ich dann 223, 224 I Nr. 1 1. Var, 3, 5, (227, 23I, 22????-vielleicht unter zweiten tatkomplex prüfen?) Unter 2. würde ich 212, 13(Garantenstellung=Ingerenz), 22, 23I, 323c, 22,23 I,221, 22, 23 I. Spielt eigentlich das auch eine Rolle, dass A eine Apothekerin ist???Vielleich beim subjektiven Tatbestand: da sie genau wusste wie die Gift wirkt, wusste von Rettungsmöglichkeit. Ich bin in meiner Lösung aber noch nicht so sicher und deswegen wäre es sehr nett, wenn jemand darübr was sagen würde, Vielen Dank für diejenige |
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