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gemeinschaftlicher Mord mit Todesfolge und Jugendstrafrecht

Dies ist eine Diskussion zu gemeinschaftlicher Mord mit Todesfolge und Jugendstrafrecht innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 06.03.2007, 20:26
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gemeinschaftlicher Mord mit Todesfolge und Jugendstrafrecht

Hallo an alle,

ich muss eine Hausarbeit im Fach Jugendstrafrecht schreiben. Es ist meine erste und ich komme nicht wirklich weiter.

Hier kurz der Sachverhalt:
J (14+lernbehindert), H (18) und K (13) schmieden einen Plan, wie sie ihren Vater töten können, da sich dieser immer wieder an der Mutter vergreift. H lockt den Vater unter einem Vorwand in den Garten, K gibt J vom Baum aus ein Zeichen und J sticht daraufhin zweimal zu. Als sie merken, dass der Vater stark blutet, ergreifen sie die Flucht. Als die Mutter den Vater bemerkt, entschließt sie sich, obwohl sie weiß, dass sie ihn retten könnte, ihm nicht zu helfen.

m.M. nach haben sich J, H und K des gemeinschaftlichen Mordes gem. §§ 211, 25 II schuldig gemacht.

Meine Fragen

: Ist es richtig, alle drei in EINER Tatbestandsprüfung zu prüfen und nur die Schuldfähigkeit getrennt zu behandeln?
Oder muss ich drei einzelne Tatbestandsprüfungen vornehmen (also für J Mord und für die anderen beiden Mittäterschaft zum Mord)?

Ist der J aufgrund seiner Lernbehinderung vermindert schuldfähig (§§ 20, 21 StGB)?

Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen! Im voraus vielen Dank!

Pipilotta
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2007, 20:24
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Wink AW: gemeinschaftlicher Mord mit Todesfolge und Jugendstrafrecht

also ob eine gemeinschaftliche tat in einer prüfung zusammen macht hängt davon ab, ob jeder der 3 hier ein tatbestandsmerkmal des mordes erfüllt hat. ist das der fall, dann kannst du es so prüfen. wenn nicht prüfst erst den "Haupttäter" und dann in einem zweiter prüfung den tatbestandsverwirklichung durch den "Hauptäter", gemeinsamen tatentschluss, hinreichender tatbeitrag,....
Hoffe das hilft dir etwas.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.03.2007, 21:09
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AW: gemeinschaftlicher Mord mit Todesfolge und Jugendstrafrecht

Zitat:
Ist es richtig, alle drei in EINER Tatbestandsprüfung zu prüfen und nur die Schuldfähigkeit getrennt zu behandeln?
Oder muss ich drei einzelne Tatbestandsprüfungen vornehmen (also für J Mord und für die anderen beiden Mittäterschaft zum Mord)?
Grundsätzlich gilt hier ja mal § 29 StGB.

Entweder du spaltest die Schuld auf oder prüfst die Tatbeteiligten getrennt.
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