Dies ist eine Diskussion zu Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Wie kann man sich Mittäterschaft bei §315b vorstellen, wenn es um einen Beifahrer geht, der nix macht? Im Joecks steht, dass dort nicht die Probleme wie bei §315c (sprich Eigenhändigkeit) auftreten. Wenn nun zwei Leute sich bewusst (Tatplan) mit ihrem Auto auf die Straße begeben, und Personen anfahren wollen .... dann hat man einen Tatplan, aber der Beifahrer hat (jedenfalls nach der Tatherrschaftslehre) ja keinen Tatbeitrag geleistet (fahren kann ja nur einer, der Beifahrer hat nix gemacht). Also liegt doch keine Täterschaft des Beifahrers vor, sondern allenfalls eine psychische Beihilfe, oder übersehe ich da was?? |
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