Dies ist eine Diskussion zu Frage zur Mittäterschaft innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Frage zur Mittäterschaft Hallo, habe eine Frage zur Mittäterschaft in einem Fall den ich letztens bearbeitet habe. Komme da irgendwie nicht so ganz hinter, aber vielleicht steh ich auch nur auf dem Schlauch und mir kann hier einer schnell helfen ![]() Hier ein Auszug aus dem Fall: "A und B verabreden sich um einen Supermarkt zu überfallen, da sie sich in Geldnöten befinden. Mit geladener Schreckschusspistole am Supermarkt angekommen, beginnt der Raubzug. Zuerst schlägt A den D, der aus dem Laden gerade herauskommt, mit Faustschlägen nieder. Anschließend wirft B die Scheibe des Supermarkts ein und die Scherben treffen die Verkäuferin V im Laden, die Blutend zu Boden geht. A und B hatten diese Verletzung der V billigend in Kauf genommen. Im innern des Ladens streckt A die Verkäuferin X zu Boden um sie unter Vorhaltung der Schreckschusspistole nach dem Tresorschlüssel für den Supermarktsafe zu durchsuchen, dies bleibt jedoch erfolglos." Ich hatte da jetzt angefangen mit 1. Strafbarkeit des A (Faustschläge gegen D) wegen KV nach §223 -> Dies dann im Ergebnis bejaht. 2. Strafbarkeit des B (Scheibensplitter gegen V) wegen gefährlicher KV nach §§223, 224 I Nr. 2 -> dies auch bejaht 3. Strafbarkeit des A (Durchsuchen von X nach Schlüssel) wegen versuchten Schweren Raubs nach §§ 249, 250 II Nr. 1, 22 -> dies auch bejaht (schreckschusspistole als Waffe bzw. gefährliches Werkzeug das verwendet wurde). So mein Problem ist jetzt dabei, dass ich nicht weiß wie sich die Taten jeweils gegenseitig zwischen A und B zurechnen lassen. Es ist hier ja so, dass zB die 1. Körperverletzung allein von A begangen wurde, aber B (wohl vermutlich) daneben stand und wartete. Ist B dann trotzdem wegen Mittäterschaftlicher Begehung zu bestrafen? Schließlich hatten beide ja vorher geplant den Supermarkt zu überfallen - nur standen im Sachverhalt keinerlei Einzelheiten zu dem genauen Tatplan (also ob da wirklich der A jetzt die D niederschlagen sollte etc). Wie ist das richtig zu begründen? Kann einer helfen? danke. |
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| AW: Frage zur Mittäterschaft Also, ich meine, wenn es ein Problem bei er Zurechnung gäbe, würde eine Angabe im Sachverhalt stehen. Ich würde die Prüfung der Mittäterschaft aber für beide - A und B - zusammenziehen, da hier sowohl A als auch B Tatbestandsmerkmale erfüllen und diese wechselseitig zugerechnet werden. So kann man Zeit und Platz sparen. |
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| AW: Frage zur Mittäterschaft Bei den einzelnen Delikten erfüllen allerdings A und B eben nicht beide die Tatbestandsmerkmale. Z.B. unter 1), die erste Körperverletzung. Da schlägt doch NUR A zu und B macht gar nichts diesbezüglich. Also innerhalb dieses eines Delikts (wie auch bei den anderen Delikten) erfüllt lediglich einer die Tatbestandsmerkmale. Daher dachte ich, dass es eben nicht richtig ist, A und B zusammen zu prüfen - oder siehst du das immernoch anders? |
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