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Frage zu § 142 StGB- please help!!!

Dies ist eine Diskussion zu Frage zu § 142 StGB- please help!!! innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 22.08.2005, 10:03
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Frage zu § 142 StGB- please help!!!

Hallo liebe User! Ich habe eine wichtige Frage zum Thema Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort! Wenn jemand nachdem er den Unfall verursacht hat sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, kann dies eventuell dadurch gerechtfertigt sein, daß sich der Unfallverursacher darauf beruft, daß er ansonsten einer Strafverfolgung wegen einer anderen!! Straftat die er vorher begangen hat, ausgesetzt wäre?? Hatte an § 55 StPO gedacht. Oder handelt es sich hierbei eher um einen Entschuldigungsgrund?

Vielen Dank für die Hilfe!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 22.08.2005, 12:00
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AW: Frage zu § 142 StGB- please help!!!

Ich tippe auf Entschuldigung. Ein *Recht, sich der Strafverfolgung zu entziehen*, gibt es m.W. nicht.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #3 (permalink)  
Alt 23.08.2005, 12:02
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AW: Frage zu § 142 StGB- please help!!!

Fehlerhaft ist bei der Strafzumessung zu beruecksichtigen, daß der Täter sich vom Unfallort entfernt habe, weil er die polizeilichen Feststellungen scheute (Düsseldorf VRS 6 365).
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  #4 (permalink)  
Alt 23.08.2005, 12:05
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AW: Frage zu § 142 StGB- please help!!!

Nach KG VRA 8 266 ist der Umstand dass der Täter geflohen ist um sich der Verfolgung anderer Straftaten zu entziehen kein Strafmilderungsgrund
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  #5 (permalink)  
Alt 23.08.2005, 19:32
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AW: Frage zu § 142 StGB- please help!!!

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!!
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