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Frage bezüglich §25

Dies ist eine Diskussion zu Frage bezüglich §25 innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 29.11.2008, 23:30
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Frage bezüglich §25

Hallo !

Mal angenommen in Deutschland würde von einer hier anerkannten Sekte ein Attentat begangen werden und der Sektenführer hätte die Tat zwar nicht selbst ausgeführt aber es wäre sicher, dass er sie in Auftrag gegeben hat, könnte man ihn dann auch nach Abs. 1 als "Hintermann" mit absoluten Einfluss innerhalb der Sekte vor Gericht stellen und mit dieser Argumentation veruruteilen ?

Sorry für meine Laiensprache ich studiere kein Jura ...

Danke schonmal !
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Alt 30.11.2008, 00:31
V.I.P.
 
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AW: Frage bezüglich §25

Bei festen Hierarchiensturkturen kommt m.W. die Rechtsfigur des "Täters hinter dem Täter" zur Geltung. Das könnte bei der Mafia der Fall sein oder auch hier.

Meint

Domingo
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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