Dies ist eine Diskussion zu Frage bei Hausarbeit Strafrecht -- komme nicht weiter!! innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Frage bei Hausarbeit Strafrecht -- komme nicht weiter!! Hallo, schreibe grad an meiner ersten Hausarbeit im Strafrecht und habe zwei Fragen zum Sachverhalt: S und M provozieren F, um ihn zu verpruegeln. F geht mit einem Messer auf sie los, was sie nicht erwartet haben. S schlaegt mit Einverstaendnis des M F mit einem Schirmstaender zu Boden. Damit M auch was macht beginnt er den auf dem Boden liegenden F in die Magengegend zu treten mit Eventualvorsatz. Dabei zieht sich F lebensgefaehrliche Verletzungen zu, die aber fuer niemanden erkennbar sind. M und S lassen von F ab und gehen. Wenig spaeter kommt M wieder und sieht, dass F wohl doch lebensgefaehrlich verletzt ist, aber gerettet werden kann, er unternimmt jedoch nichts. F wird von D gerettet, die ihn findet. Meine Fragen: 1. Ich hab den Sachverhalt zunaechst so gegliedert dass ich versuchten Totschlag bei M pruefe. Da hab ich ein Problem mit dem Ruecktritt, da es fuer M anfangs ja nicht ersichtlich war, dass F lebensgefaehrlich verletzt ist. Soll ich nun die spaetere Erkenntnis nehmen oder die erste? Denn bei der ersten waere er ja dann nach der h.M. erfolgreich zurueckgetreten wie ich das sehe, obwohl er spaeter nichts unternimmt, als ihm klar wird, dass F sterben wird. Ab wann also Ruecktritt? 2. S will ich daraufhin als Mittaeter von M zum versuchten Totschlag pruefen. Also mit einer getrennten PRuefung bei vollstaendiger Deliktsverwirklichung eines Mittaeters. S hat F keine lebensgefaehrlichen Verletzungen zugefuegt, ist nur spaeter bei 223, 224 zu bestrafen. Da wuerde ich dann zu dem Ergebnis kommen, dass nach dem gemeinsamen Tatplan S nicht zu bestrafen ist, da M und S F nur verpruegeln wollten --> keine Einigung ueber Erweiterung des Tatplans und somit Exzess (wessels Rn 532) Findet ihr diese Gliederung/ Ergebniss logisch? Wuerdet ihr es anders machen? Bitte um Hilfe!!!! |
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| AW: Frage bei Hausarbeit Strafrecht -- komme nicht weiter!! M lässt F liegen, das klingt nach Unterlassungsdelikt. Demnach wäre die erste Erkenntnis für den ersten Tötungsversuch maßgebend. Wenn die beiden sich in keiner Weise mehr verständigt haben würde ich auch einen Exzess des M annehmen. |
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