Dies ist eine Diskussion zu Fortgeschrittenen Hausarbeit im Strafrecht in Tübingen, bitte helft mir innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Fortgeschrittenen Hausarbeit im Strafrecht in Tübingen, bitte helft mir Hallo, ich muss die folgende Hausarbeit schreiben und bestehen, hab aber große Schwierigkeiten die Probleme ausfindig zu machen. Bitte helft mir: Die Hausarbeit lautet wie folgt: Die Familie Banausy lebt seit kurzem in engen wirtschaftlichen Verhältnissen: Eines Abends erzählte Mutter Monika (M) dem Vater Viktor (V), wie die Familie wieder zu Geld kommen könne: V solle das dem Gläubiger Gustav (G) `verpfändeteA Wohnmobil, welches V angeschafft hatte, zu Geld machen. In der Tat wurden Eigentum und Besitz an diesem Wohnmobil dem G zur Sicherheit für eine Kreditverbindlichkeit übertragen. Allerdings sollte im Versicherungsfall die Versicherungssumme weiterhin dem V ausbezahlt werden und diesem zustehen. Da G nunmehr geschäftlich in Australien ist und zudem das Wohnmobil auf einem etwas abgelegenen Parkplatz unbewacht gelagert wäre, sei nun die Gelegenheit für einen `BrandanschlagA sehr günstig. Mit der Bemerkung, dass er auf eine solch zündende Idee nie gekommen wäre brach V auf, um entsprechend zu verfahren. Als V kurze Zeit später am Parkplatz angekommen war, begann er flink und ohne nähere Untersuchung des Wohnmobils dieses mit Brandsätzen zu bewerfen. Das Wohnmobil brannte sofort lichterloh. Der Landstreicher Lumpi, der das einsame Wohnmobil seit einigen Nächten als Schlafplatz auserkoren hatte, konnte sich aber im letzten Moment aus dem Wohnmobil retten und kam mit dem Schrecken davon. Das Wohnmobil jedoch brannte völlig aus. Nachdem die Auszahlung der Versicherungssumme von V unter Hinweis auf einen von unbekannten Vandalen verübten Anschlag beantragt wurde, hat die Versicherungs-AG im Glauben daran die Versicherungssumme in Höhe von 20.000 Euro an V geleistet. Nach diesem anfänglichen Erfolg hat sich die finanzielle Lage der Banausys dennoch nicht stabilisiert. Deshalb schlug der Sohn Simon (S), der mittlerweile mit seiner Freundin Frauke (F) eine eigene Wohnung bewohnt, vor, dass man sich über die Hausratsversicherung `warm sanierenA könne. Konkret meinte er damit, dass sich V, M und ihre erwachsene Tochter Tina einfach in einen wohlverdienten Cluburlaub begeben sollten. Während dessen würde er dafür sorgen, dass das vom Vermieter Vermögend gemietete Einfamilienhaus samt dem der Familie Banausy gehörenden Hausrat `abfackelnA würde. Gerade dieser Hausrat war aber noch in besseren Zeiten unverhältnismäßig hoch versichert worden. M, V und Tina billigten nicht zuletzt wegen des für sie durch den Urlaub vorhandenen Alibis den Plan des S und fanden sich mit dem Verlust ihrer Habseligkeiten ab. Aber auch S selbst hat für ein eigenes Alibi gesorgt. Bevor er mit diesem Plan an seine Familie trat, hat er sich bei F rückversichert. F hat dem S nämlich dadurch ihre Hilfe zugesagt, dass sie später im Falle eines Ermittlungsverfahrens bei der Kripo angeben werde, dass sie zusammen mit S eine sehr romantische Nacht hatte. Ohne diese Zusage im Rücken, hätte S die Tat nie riskiert. Nachdem V, M und T in die Karibik aufgebrochen waren, setzte S das gemietete Einfamilienhaus in Brand, um für seine Eltern die Hausratsversicherung zu sichern. Davor überzeugte er sich aber Raum für Raum gründlich darüber, dass auch sonst niemand im Haus war. Das Einfamilienhaus brannte schließlich völlig ab. 2 Als S auf dem Rückweg am Mobilfunkgeschäft seines früheren Geschäftspartners und Fraukes Ex Freund Egon (E) vorbeifährt, kommt er auf die geniale Idee Egon `eines auszuwischenA: Er könnte doch durch Deponieren von Gegenstände am Tatort, die leicht dem Egon zuzuordnen wären, den Verdacht auf Egon lenken. Zwar war das Geschäft verschlossen, doch wusste S, dass durch die dahinter liegende Wohnung, die er früher selbst bewohnte, ein Zugang zum Geschäft möglich war. Diese Wohnung wird nunmehr von Egons Mutter bewohnt. Dennoch war S noch im Besitz eines Schlüssels zu dieser Wohnung, weil er vor Ende des Mietverhältnisses noch einen Nachschlüssel anfertigen hat lassen. Mit diesem Nachschlüssel verschaffte sich S Zutritt zur Wohnung von Egons Mutter, welche an diesem Abend auf einer Kaffeefahrt war. S durchschritt die Wohnung, gelangte ins Mobilfunkgeschäft und nahm aus E=s `ChefbüroA einen benutzten Kaugummi aus dem Büromülleimer sowie das Geschäftshandy des Egon, welches auf dem Schreibtisch lag an sich. Weder im Mobilfunkgeschäft noch in E=s Mutters Wohnung nahm S andere Gegenstände mit. Den Kaugummi sowie das Handy des Egon platzierte er sodann unbemerkt und sorgfältig am Tatort. Tags darauf stellte die Kripo B wie von S erwartet B Kaugummi und Geschäftshandy sicher und ordnete sie E zu. Wie von S vorhergesehen, ermittelte die Polizei gegen E einige Wochen wegen des Brandes und verhörte diesen mehrmals. Bald aber fiel der Verdacht auf S. Frauke gab vor der Polizei, wie vereinbart an, dass S mit ihr die gesamte besagte Nacht verbracht habe. Selbst als F vom Staatsanwalt verhört wurde, blieb sie bei dieser Version und beeidete diese vor dem Staatsanwalt, in der rechtlichen Annahme auch der Staatsanwalt sei zur Abnahme von Eiden zuständig. Die Polizei tappte aber wegen dieser Aussage von F wieder mehrere Wochen `im DunkelnA. Nach Rückkehr aus dem Urlaub wollte V mit dem Antrag auf Auszahlung der Hausratsversicherung noch eine Weile abwarten, bis sich die Situation einigermaßen beruhigen würde. Aufgabe: Wie haben sich V, M, S und F strafbar gemacht ? |
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