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Fortgeschrittenen Hausarbeit im Strafrecht in Tübingen, bitte helft mir

Dies ist eine Diskussion zu Fortgeschrittenen Hausarbeit im Strafrecht in Tübingen, bitte helft mir innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2006, 00:58
Boardneuling
 
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Fortgeschrittenen Hausarbeit im Strafrecht in Tübingen, bitte helft mir

Hallo,

ich muss die folgende Hausarbeit schreiben und bestehen, hab aber große Schwierigkeiten die Probleme ausfindig zu machen.
Bitte helft mir:
Die Hausarbeit lautet wie folgt:

Die Familie Banausy lebt seit kurzem in engen wirtschaftlichen Verhältnissen:
Eines Abends erzählte Mutter Monika (M) dem Vater Viktor (V), wie die Familie wieder zu
Geld kommen könne: V solle das dem Gläubiger Gustav (G) `verpfändeteA Wohnmobil, welches
V angeschafft hatte, zu Geld machen. In der Tat wurden Eigentum und Besitz an diesem
Wohnmobil dem G zur Sicherheit für eine Kreditverbindlichkeit übertragen. Allerdings
sollte im Versicherungsfall die Versicherungssumme weiterhin dem V ausbezahlt werden
und diesem zustehen. Da G nunmehr geschäftlich in Australien ist und zudem das Wohnmobil
auf einem etwas abgelegenen Parkplatz unbewacht gelagert wäre, sei nun die Gelegenheit
für einen `BrandanschlagA sehr günstig. Mit der Bemerkung, dass er auf eine solch
zündende Idee nie gekommen wäre brach V auf, um entsprechend zu verfahren. Als V kurze
Zeit später am Parkplatz angekommen war, begann er flink und ohne nähere Untersuchung
des Wohnmobils dieses mit Brandsätzen zu bewerfen. Das Wohnmobil brannte
sofort lichterloh. Der Landstreicher Lumpi, der das einsame Wohnmobil seit einigen
Nächten als Schlafplatz auserkoren hatte, konnte sich aber im letzten Moment aus dem
Wohnmobil retten und kam mit dem Schrecken davon. Das Wohnmobil jedoch brannte
völlig aus.
Nachdem die Auszahlung der Versicherungssumme von V unter Hinweis auf einen von unbekannten
Vandalen verübten Anschlag beantragt wurde, hat die Versicherungs-AG im
Glauben daran die Versicherungssumme in Höhe von 20.000 Euro an V geleistet.
Nach diesem anfänglichen Erfolg hat sich die finanzielle Lage der Banausys dennoch nicht
stabilisiert. Deshalb schlug der Sohn Simon (S), der mittlerweile mit seiner Freundin Frauke
(F) eine eigene Wohnung bewohnt, vor, dass man sich über die Hausratsversicherung
`warm sanierenA könne. Konkret meinte er damit, dass sich V, M und ihre erwachsene
Tochter Tina einfach in einen wohlverdienten Cluburlaub begeben sollten. Während dessen
würde er dafür sorgen, dass das vom Vermieter Vermögend gemietete Einfamilienhaus
samt dem der Familie Banausy gehörenden Hausrat `abfackelnA würde. Gerade dieser
Hausrat war aber noch in besseren Zeiten unverhältnismäßig hoch versichert worden. M, V
und Tina billigten nicht zuletzt wegen des für sie durch den Urlaub vorhandenen Alibis den
Plan des S und fanden sich mit dem Verlust ihrer Habseligkeiten ab.
Aber auch S selbst hat für ein eigenes Alibi gesorgt. Bevor er mit diesem Plan an seine Familie
trat, hat er sich bei F rückversichert. F hat dem S nämlich dadurch ihre Hilfe zugesagt,
dass sie später im Falle eines Ermittlungsverfahrens bei der Kripo angeben werde, dass sie
zusammen mit S eine sehr romantische Nacht hatte. Ohne diese Zusage im Rücken, hätte
S die Tat nie riskiert.
Nachdem V, M und T in die Karibik aufgebrochen waren, setzte S das gemietete Einfamilienhaus
in Brand, um für seine Eltern die Hausratsversicherung zu sichern. Davor überzeugte
er sich aber Raum für Raum gründlich darüber, dass auch sonst niemand im Haus
war. Das Einfamilienhaus brannte schließlich völlig ab.
2
Als S auf dem Rückweg am Mobilfunkgeschäft seines früheren Geschäftspartners und
Fraukes Ex Freund Egon (E) vorbeifährt, kommt er auf die geniale Idee Egon `eines
auszuwischenA: Er könnte doch durch Deponieren von Gegenstände am Tatort, die leicht
dem Egon zuzuordnen wären, den Verdacht auf Egon lenken.
Zwar war das Geschäft verschlossen, doch wusste S, dass durch die dahinter liegende
Wohnung, die er früher selbst bewohnte, ein Zugang zum Geschäft möglich war. Diese
Wohnung wird nunmehr von Egons Mutter bewohnt. Dennoch war S noch im Besitz eines
Schlüssels zu dieser Wohnung, weil er vor Ende des Mietverhältnisses noch einen
Nachschlüssel anfertigen hat lassen. Mit diesem Nachschlüssel verschaffte sich S Zutritt
zur Wohnung von Egons Mutter, welche an diesem Abend auf einer Kaffeefahrt war. S
durchschritt die Wohnung, gelangte ins Mobilfunkgeschäft und nahm aus E=s `ChefbüroA
einen benutzten Kaugummi aus dem Büromülleimer sowie das Geschäftshandy des Egon,
welches auf dem Schreibtisch lag an sich. Weder im Mobilfunkgeschäft noch in E=s Mutters
Wohnung nahm S andere Gegenstände mit. Den Kaugummi sowie das Handy des Egon
platzierte er sodann unbemerkt und sorgfältig am Tatort.
Tags darauf stellte die Kripo B wie von S erwartet B Kaugummi und Geschäftshandy sicher
und ordnete sie E zu. Wie von S vorhergesehen, ermittelte die Polizei gegen E einige
Wochen wegen des Brandes und verhörte diesen mehrmals.
Bald aber fiel der Verdacht auf S. Frauke gab vor der Polizei, wie vereinbart an, dass S mit
ihr die gesamte besagte Nacht verbracht habe. Selbst als F vom Staatsanwalt verhört
wurde, blieb sie bei dieser Version und beeidete diese vor dem Staatsanwalt, in der
rechtlichen Annahme auch der Staatsanwalt sei zur Abnahme von Eiden zuständig. Die
Polizei tappte aber wegen dieser Aussage von F wieder mehrere Wochen `im DunkelnA.
Nach Rückkehr aus dem Urlaub wollte V mit dem Antrag auf Auszahlung der
Hausratsversicherung noch eine Weile abwarten, bis sich die Situation einigermaßen
beruhigen würde.
Aufgabe:
Wie haben sich V, M, S und F strafbar gemacht ?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2006, 19:10
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AW: Fortgeschrittenen Hausarbeit im Strafrecht in Tübingen, kann jemand helfen?

Hallo,

schreibt keiner diese HA?
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