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Fernseh-Fall, nur zum Spaß

Dies ist eine Diskussion zu Fernseh-Fall, nur zum Spaß innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 23.07.2008, 21:00
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Fernseh-Fall, nur zum Spaß

E und F stehen unter Kokaineinfluss und sitzen abends vor dem Eingang des bereits geschlossenen Restaurants „Fasan“. Während sie sich unterhalten, beobachten sie, wie der Mitarbeiter A des Restaurants dasselbige verlässt und die Tür verriegeln will, aber doch noch einmal hineingeht, um etwas Vergessenes zu holen. A lässt die Tür währenddessen offen stehen.
E schlägt F sogleich vor, dass sie ins Restaurant hineingehen, sich dort einschließen lassen und „einen schönen Abend“ machen könnten. Gesagt, getan. E und F huschen hinein ins Gebäude, verstecken sich unter einem Tisch und warten, bis M endgültig nach Hause gegangen ist.
Erstmal alleine, bedienen sie sich am reichhaltigen Weinangebot, plündern die Kühlschränke und bereiten sich lauter Köstlichkeiten auf dem Gasherd zu. E, die den Gasherd angestellt hat, vergisst, ihn auch wieder auszumachen, als beide mit ihren Tellern in den Speisesaal gehen.
Nachdem sie aufgegessen haben, fällt E auf, dass sie das Kokain, das sie am selben Abend besorgt hatte, in der Küche hat liegen lassen und möchte es holen gehen. F, die ihrer Freundin einen Gefallen tun will, bittet E sitzen zu bleiben, sie würde die Drogen schon bringen.
F nimmt den Kerzenständer mit den brennenden Kerzen, die E angezündet hat, da beide aus Angst vor einer Entdeckung nicht das Licht anmachen wollten, und geht mit ihm in Richtung Küche. Als sie die Küche betritt, gibt es eine große Explosion und der Kücheneingang wird durch herabstürzende Trümmer versperrt. Das austretende Gas hat zusammen mit der Kerzenflamme die Explosion verursacht.
E, die ihre Freundin retten möchte, aber nicht durch die Trümmer vor der Tür kommt, ruft ihren Bruder J an, der gemeinsam mit seiner Frau, der Polizistin P, sogleich zum Unfallort eilt. P gelingt es auch, die F aus dem „Fasan“ zu befreien. F verstirbt aber noch am Unfallort an ihren inneren Verletzungen. P erleidet eine Rauchvergiftung.

Wie hat E sich strafbar gemacht?

Bearbeitervermerk:
Verstöße gegen das BTMG sind nicht zu prüfen. (denn die sind ja irgendwie klar..)

--

Den Sachverhalt hab ich aus GZSZ. Ich hoffe, er ist soweit klar.

Mich würde brennend interessieren, womit E jetzt rechnen kann. Sie macht übrigens gerade eine Entzugstherapie und bereut zutiefst, was passiert ist.

Was könnte man hier „anprüfen“?

Danke
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