Dies ist eine Diskussion zu Fall Strafrecht.:-( innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Hallo an alle! ich muss meine erste Hausarbeit schreibe und bräuchte dringend Hilfe. Wichtig wäre zu wissen, welche Strafbarkeiten zu prüfen sind und wo es problematisch sein könnte. Hier der Sachverhalt: I. H, möchte seine Frau F töten. Er will der F aber vorher noch eine Vollmacht abnötigen. Zudem will er möglichst wenig Aufsehen erregen. Daher möchte H seine Ehefrau zunächst in das abgelegene und mehr als 100 km entfernte Ferienhaus der Eheleute zu bringen. Dort will er F zur Abgabe der Vollmacht zwingen und sie anschließend töten. Die Leiche will er im angrenzenden Wald verbergen. In Ausführung dieses Plans fesselt und knebelt H die F im gemeinsamen Wohnhaus und lädt sie sodann in den Kofferraum seines PKW. Als H die F unterwegs in ein anderes, von ihm angemietetes Fahrzeug umladen will, stellt er fest, dass F bereits während des Transports im engen Kofferraum wegen Sauerstoffmangels erstickt ist. Mit einem solchen Verlauf hat H nicht gerechnet. Er bringt die Leiche seiner Frau zum Ferienhaus und verscharrt sie wie geplant im Wald. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des H nach dem StGB! Ich hab § 212 überprüft, und festgestellt er kann nicht nach 212 § bestraft werden wegen vollendeten Totschlags, da er sie ja zum späten Zeitpunkt töten wollte. Kommt auch Freiheitsberaubung in Frage? Fahrlässige Tötung? Versuchter Totschlag? Ich würde mich über jede baldige Hilfe freuen!!! |
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| AW: Fall Strafrecht.:-( Hi, hab eben schon mal ausführlich auf diesen Thread geantwortet, dann ist der PC abgestürzt und jetzt mache ich es nur noch in Kürze: 1. Freiheitsberaubung muss unbedingt geprüft werden und meines Erachtens auch bejahrt werden. 2. Fahrlässige Tötung, weil die Tötung nicht durch die Handlung, die tatsächlich zum Tod führte, zum Tod führen sollte: Hohe Sorgfaltspflichtverletzung, weil sogar durch eine andere Straftat, namentlich nach § 239 StGB der Tod entstanden ist. (Aber 239 gibt doch an: TODESFOLGE!!! dann entfällt § 222) Jedoch ist die Tötung FAHRLÄSSIG!!! 3. VERSUCHTER TOTSCHLAG nach 212, 22, 23 StGB??? Ich denke nicht, dass zur VErwirklichung des Tasbestandes unmittelbar angesetzt wird. HIER IST DER SCHWERPUNKT der Klausur nach meiner Auffassung zu suchen. Genau prüfen, ob ein VERSUCH vorliegen kann. Ich denke nicht, dass das gegeben ist, denn das einfache Hinfahren zur Hütte ist bloße Vorbereitungshandlung. lg jurisprudenz |
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| AW: Fall Strafrecht.:-( 1. Freiheitsberaubung §239 Abs. 1 StGB 2. Versuchte Nötigung §240 Abs. 1 und 3 § 23 Abs. 1 StGB 3. Fahrlässige Tötung §§222 Abs 1, 15 StGB 4. Versuchter Totschlag § 212 Abs. 1, § 23 Abs. 1 StGB Wenn ich was falsch gemacht habe bitte ich um berichtigung. Spielt es eine Rolle, nach welcher Reihenfolge man es prüft? und wollte noch fragen wegen der schweren Körpervwerletzung, kommt es in Frage? Also ich denke mal nicht, da er ja sie nicht verletzt hat nur gefesselt und in den kofferraum getan oder? |
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| AW: Fall Strafrecht.:-( Ich würde zudem § 239 Abs. 4 prüfen, denn durch die Freiheitsberaubung ist ja der Tod verursacht worden. |
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| AW: Fall Strafrecht.:-( § 239 Abs. 4 wird es nach der Schuld geprüft? |
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| AW: Fall Strafrecht.:-( Ich würde auch § 212 ansprechen, nicht nur als Versuch, denn die Frau ist ja tot. Würde es bis zur unwesentlichen Abweichung vom Kausalverlauf prüfen und da denke ich verneinen. Aber ansprechen würde ich es. Und wo genau stirbt sie? Auf der Fahrt ins Ferienhaus oder auf der Fahrt zu dem Ort wo sie vergraben werden soll? Man könnte noch an Erpressung denken, wenn sie schon im Ferienhaus waren und der Mann die Vollmacht schon hat. Also so wie es da steht, gibt der SV für eine Körperverletzung meiner Meinung nach nichts her. Prüfen musst du zuerst die vollendeten Delikte und dann die versuchten. |
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| AW: Fall Strafrecht.:-( Die unwesentlich Abweichung zu prüfen halte ich dann für unnötig, wenn man SAGT´, DASS zur Verwirklichung des Tatbestandes noch nicht unmittelbar angesetzt wurde. Dann kann nicht mal der VErsuch vorliegen. demnach ist MAXIMAL eine fahrlässige Tat zu bestrafen |
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| AW: Fall Strafrecht.:-( Als H die F unterwegs in ein anderes, von ihm angemietetes Fahrzeug umladen will (auf dem weg zum Ferienhaus), stellt er fest, dass F bereits während des Transports im engen Kofferraum wegen Sauerstoffmangels erstickt ist. Also wo er Auto wechseln wollte ist sie gestorben und er hat nicht damit gerechnet da er sie ja im Ferienhaus tötten wollte. also vorzeitige vollendung. |
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| AW: Fall Strafrecht.:-( Zitat:
RICHTIG!!!! Aber nur " VOLLENDUNG" eines FAHRLÄSSIGEN Deliktes. Das zu prüfende VORSÄTZLICHE Delikt hat nicht einmal das Stadium des Versuchs erreicht. |
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