Dies ist eine Diskussion zu error in persona beim Versuch, Rücktritt beim fehlgeschlagenen Versuch innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| hi Leute, Ich habe ein paar Fragen, die ich nicht so leicht selbst beantworten kann, hoffe dass ihr auch helft!!! es geht um meine Hausarbeit, die Fragen sind folgende: 1.A will das Haus vom B in Brand setzen, A hat aber vermeintlich in das Haus von C eingedrängt , und fast vor dem Anzünden wurde dieser vom Hausbesitzer erlischt, A läuft weg. Gibt es überhaupt einen error in objekto, weil eigentlich der Erfolg ist nicht eingetretten, es handelt sich um einen Versuch, kann beim Versuch error in objekto geben, und sollte ich es auch prüfen?Ist es sinnvoll Vesuch der Brandstiftung auch für das Haus von B zu prüfen? Leute danke im Voraus!!! SATORI_ZEIT Mannheim |
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| AW: error in persona beim Versuch, Rücktritt beim fehlgeschlagenen Versuch Hallo, Bist Du Zen-Meister oder sowas? Ich denke, hier braucht man keinen error in objecto prüfen. Dieser hat nämlich bei vollendeten Taten seinen Platz und dient dazu, den tatsächlich eingetretenen Erfolg zu erfassen. Aus §22 StGB: Zitat:
Ciao, Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: error in persona beim Versuch, Rücktritt beim fehlgeschlagenen Versuch hallo! ja genau, A hat nach seiner Vorstellung zur Brandstiftung in B´s Haus angesetzt, tatsächlich aber in C´s Haus. Rose/Rosahl- Klassiker schlechthin, meint ihr nicht? Ich denke, dass es dem Fallersteller hier darum ging, dass der Bearb. herausarbeitet, dass es sich bei tatbestandlicher Gleichwertigkeit der Angriffsobjektes nach BGH um einen unbeachtlichen Motivirrtum handelt usw. Irrtümer sind nach meinem Wissen nicht ausschließlich bei vollendeten delikten, sondern auch (vielleicht gerade) beim Versuch interessant, gerade weil es besonders um die Tätervorstellung geht.
__________________ Keine Regierung und keine Bataillone vermögen Recht und Freiheit zu schützen, wo der Bürger nicht imstande ist, selber vor die Haustüre zu treten und nachzusehen, was es gibt. Gottfried Keller (Fähnlein der sieben Aufrechten) |
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