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Error in persona bei Versuch mit Rücktritt

Dies ist eine Diskussion zu Error in persona bei Versuch mit Rücktritt innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 27.02.2008, 10:11
Boardneuling
 
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Exclamation Error in persona bei Versuch mit Rücktritt

Hallo,
A will B töten, schießt aber auf C und verletzt diesen schwer (würde ohne Versorgung an den Folgen sterben). Er bekommt Gewissensbisse und will den Notarzt anonym anrufen, wird jedoch beim Wählen von D daran gehindert, der ihm eines überzieht. C wird zufällig von Passanten gerettet.

- ist es korrekt, den error in persona im Tatentschluss zu problematisieren (vgl. BGH Rose-Rosahl), oder ist hier allein die subjektive Vorstellung des Täters relevant?

- wie wirkt sich der error in persona auf den Rücktritt aus? wo muss er problematisiert werden? bei der Differenzierung "fehlgeschlagen" oder nicht, oder erst bei der Freiwilligkeit des Entschlusses zum Rücktritt?

-wie ist das Bemühen des A zu prüfen? kann man hypothetisch davon ausgehen, ob es genügt hätte, wenn A anonym den Notarzt gerufen hätte? Ist der Rücktritt ausgeschlossen, weil er schlussendlich keinen rettenden Kausalverlauf in Gang gesetzt hat?

Danke für die Hilfe!
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