Dies ist eine Diskussion zu dringend! anstiftung innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| dringend! anstiftung also ich falle gerade in ein tiefes schwarzes "ich schaff die ha nie" loch... hilfe!!! öhm, also anstiftung (naja, also aufstiftung, ich bejahe es, weil er die zum grunddelikt entschlossenen zur quli "überredet")... so, einer klaut, der andere wartet draußen. einer täter, der andere mittäter. muss ich dann die anstiftung 2 mal prüfen? also einmal anstiftung und einmal anstiftung zum mittäter? es wollten erst beide reingehen und der anstifter meinte, einer solle draußen bleiben. welcher hat er nicht gesagt..... habt ihr das jetzt verstanden? naja, ich nicht.... doch... achmensch, ich schwanke noch.... muss ich also 2 mal anstiftung prüfen???? bräuchte dringend hilfe, muss die ha in einer woche abgeben |
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| AW: dringend! anstiftung Hi... Nach Deinem Text bin ich auch verwirrt...Wieso möchtest Du Anstiftung prüfen??? Wenn Du z.B. § 249, 25 II prüfst, dann findet doch in Deiner Prüfung die Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme statt. Du entscheidest Dich, ob jemand Mittäter oder Anstifter ist. Also Du sagst z.B.: Fraglich ist, ob T als Mittäter oder lediglich als Teilnehmer in Form der Anstiftung gehandelt hat. Dann kommen die Theorien (h.M. Tatherrschaftslehre) und dann entscheidest Du, ob Jemand Mittäter oder Teilnehmer (Anstifter) ist. Wurde der eigentliche Ablauf gemeinsam geplant??? Gemeinsame Tatausführung und Tatentschluss??? Von weldcher Person möchtest Du Anstiftung prüfen??? Gibt es eine dritte Person, die den der klaut und dem Mittäter anstiftet??? Falls ja, prüfst Du 1x Anstiftung §§ 249, 22, 23 I, 26 und sagst bei der Anstiftungshandlung X müsste den B und A (z.B.) angestiftet, also in ihnen einen Tatentschluss hervorgerufen haben. So nun musst Du mit Deinem Sachverhalt argumentieren und Dich für ja oder nein entscheiden.. Hier das Aufbauschema: a) Objektiver TB aa)vorsätzlich rechtswidrige Hauptat bb) Anstiftungshandlung b) Subjektiver TB aa) Vorsatz bzgl. der Haupttat bb) Vorsatz bzgl. Anstiftungshandlung c) Rechtswidrigkeit usw. Gruß Dana |
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| AW: dringend! anstiftung also ich denke du musst nur 1 mal Anstiftung prüfen. Es geht bei dir doch darum, dass der Anstifter 2 leute gleichzeitig anstiftet. Problem liegt eher bei der AUFSTIFTUNG. Oder hat er unabhängig 2 Leute angestiftet? |
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| AW: dringend! anstiftung ja, ist schon richtig. a hat quasi b und c aufgestiftet.... habs mittlerweile so einigermaßen hinbekommen. aber danke euch... hoffe, dass ich bis montag den rest auch noch gebacken bekomme (da ist abgabe ) |
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| AW: dringend! anstiftung Da nur eine Tat vorliegt, kann m.E. nur eine Anstiftung vorliegen. Also reicht es, wenn man die Anstiftung nur einmal prüft. Daher gebe ich meinen Vorrednern iErg recht
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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