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Diebstahl und Unterschlagung /Strafmaß?

Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl und Unterschlagung /Strafmaß? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 20:07
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Exclamation Diebstahl und Unterschlagung /Strafmaß?

Schönen guten abend !

ich habe eine dringende nachfrage ...und zwar geht es um einen diebstahl sowie unterschlagung eines rollers....

angenommen C hat mehrere Vorstrafen wie zb diebstahl geringwertiger sachen (eingestellt),diebstahl und einbruch (jugendstrafrecht..1 jahr betreungsweisung sowie 60 arbeitsstunden ) vesrtoss gegen das schusswaffengesetz (gaswaffe) (eingestellt worden) .....nun klaut c mit 22 jahren einen roller ...durch aufbrechen des lenkerschlosses entwendet er ihn und stellt ihn zuhause in der garage ab .. C schreibt nun mit einem freund D im internet ....zeigt ihm bilder von dem geklauten roller.....
D wird durch zufall erwischt bei einem internetbetrug und wird festgenommen ...der pc wird durchsucht und es stellt sich heraus das C einen roller geklaut hat ...C wird polizeilich vorgeladen gesteht den diebstahl und gibt die teile (die alle komplett sind) nach einer durchsuchung raus ...und entschuldigt sich ......nun kriegt c eine anzeige wegen besonders schweren fall des diebstahls sow3ie anstiftung zur hehlerei ....
dann bekommt c nach ein paar tagen einen gerichtstermin mit dem aufschrieb ...diebstahl geringwertriger sachen und unterschlagung ....der roller war jedoch mehr als 1500 e wert .

nun 2 fragen : 1) der roller ist jedoch mehr als 1500 e wert das wäre doch kein geringwertiger diebstahl mehr oder?

2) wie hoch wäre denn das strafmass ca ...wenn c nun 22 jahre alt ist ...
und mehrer vorstrafen hatte wie oben angegebn ...( diebstahl geringwertiger sachen eingestellt )..... diebstahl und einbruch mit 18 oder 19 ( 1 jahr betreungsweisun sowie 60 arbeitsstunden) und verstoss gegen das schusswaffengesetz mit 18-19 (eingestellt auf antrag eines anwalts)
??

vielen dank im vorraus hoffe auf schnelle hilfe liebn gruss chris
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  #2 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 20:32
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AW: Diebstahl und Unterschlagung /Strafmaß?

Zitat:
Zitat von chrisz86
1) der roller ist jedoch mehr als 1500 e wert das wäre doch kein geringwertiger diebstahl mehr oder?
Nein, die Grenze liegt bei 50 Euro.

C muss meiner Meinung nach mit einer Freiheitsstrafe rechnen, je nach Umständen zur Bewährung ausgesetzt.
__________________
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