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Denkanstöße für Strafrechtfall

Dies ist eine Diskussion zu Denkanstöße für Strafrechtfall innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 20.09.2005, 19:06
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Talking Denkanstöße für Strafrechtfall

Hallo miteinander!

Ich brauche wohl ein paar Denkanstöße bei folgendem Sachverhalt:

Eine Frau will ihren Ehemann umbringen und schleicht zu diesem Zweck des nächtens aus ihrem gemeinsamen Schlafzimmer in ein Nebenzimmer. Dort hat sie eine geladene Waffe versteckt. Damit begibt sie sich wieder zurück und schießt 2x mit Tötungsabsicht auf die Bettseite ihres Mannes. Dieser hat sich in ihrer Abweseneheit jedoch etwas zu trinken geholt und erscheint in dem Moment, als sie bemerkt, dass sie ihn nicht erschossen hat. Nun als er wieder da ist und sie in erschießen könnte tut sie es aber nicht, denn ihr wird bewusst, dass sie keinen Meschen umbringen kann.


Bin völlig verwirrt, weil ich mir zwar gedacht hab, dass es sich um einen Versuch bzw evtl. um einen weiteren Versuch mit Rücktritt handelt, aber so richtig sicher bin ich mir nicht dabei. Denn bei den Schüssen ist ihr Mann ja nicht da, obwohl sie schießt. Kann sie dann trotzdem wegen versuchtem Mord belangt werden. Oder ist der "erste" Versuch gar nicht beendet und setzt sich dann als der Mann plötzlich wieder da ist fort

Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen, denn so Recht komm ich hier nicht mehr weiter O_o

Danke schon mal im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 20.09.2005, 21:36
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AW: Denkanstöße für Strafrechtfall

wuerde das als einen Versuch ohne wirksamen Ruecktritt sehen.....
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  #3 (permalink)  
Alt 22.09.2005, 12:22
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Question AW: Denkanstöße für Strafrechtfall

Aber warum denn kein wirksamer Rücktritt?! Sie entschließt sich doch, als sie dann die Möglichkeit hätte ihn wirklich zu erschießen dazu es nicht zu tun?! Liegt das dann wirklich nur daran, dass sie ins Bett geschossen hat???
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  #4 (permalink)  
Alt 05.10.2005, 21:57
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AW: Denkanstöße für Strafrechtfall

Hi,

also zunächst würde ich hier zwischen zwei Handlungen unterscheiden.

erste Handlung:
Frau (F) hat in Tötungsabsicht geschossen. Da der Ehemann (E) nicht im Bett liegt, F das aber nicht weiß ist hier möglicherweise an einen Irrtum zu denken, weiterhin könnte man an einen untauglichen Versuch denken...

zweite Handlung:
Hier kommt dann der freiwillige Rücktritt in Betracht....


Wie immer alles ohne Gewähr

Weiterhin viel spaß
peda
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