Dies ist eine Diskussion zu Btmg !!!! innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Btmg !!!! Nehmen wir mal an HR Mustermann hat 2002 eine 3 jährige Bewährungsstrafe bekommen und hätte sich 5 Jahre lang sich nichts zu Schulden kommen laßen.Wer dann aber nach 5 Jahre bei einem Verstoss mit dem Betäubungsmittelgesetz mit einer geringen Menge erwischt worden. Was würde passieren???? Rechtssprechung???? Erfahrungswerte ?????? |
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| AW: Btmg !!!! Erfahrungswerte, Rechtsprechung usw. kenne ich nicht; Allgemeinere Nachfrage: Handelt es sich denn um Cannabis? Ist die geringe Menge für das Bundesland, in dem das passiert ist auch tatsächlich (noch) eine geringe Menge? Bei wikipedia steht, dass sich z.B. der Wert in Schleswig-Holstein stark verändert hat. |
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| AW: Btmg !!!! Nun, erst mal ist die Tilgungsfrist nach dem BZRG nicht abgelaufen, so dass die Vorstrafe verwertbar ist. Ansonsten stellt sich die Frage, ob der aktuelle Vorwurf ansatzweise so gravierend ist, wie die vorhergehende Verurteilung.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Btmg !!!! Nehmen wir mal an es waren 2 G Amphetamin und 5 MDMA-Tabletten und das Bundesland währe Rheinland Pfalz. Hr Mustermann wurde damals 2002 wegen Handel mit Betäubungsmitteln und Einfuhr nach Deutschland §§1Abs.1,3 Abs.1 29 Abs. Nr.1 Btmg ,52 STGB bestraft zu 3 Jahren auf Bewährung. Hr Mustermann hatte damals 92 MDMA Tabletten und 23 g Amphetamin dabei. |
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| AW: Btmg !!!! Da die Straftilgungsfrist nicht abgelaufen ist, wird die Staatsanwaltschaft wohl den Vorwurf einer einschlägigen Vorstrafe erheben - und das müsste sich m.E.n. strafverschärfend auswirken; Doch wie sehr, kann ich nicht abschätzen. http://de.wikipedia.org/wiki/Straftilgung |
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