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Brauche Hilfe!! § 242 Diebstahl

Dies ist eine Diskussion zu Brauche Hilfe!! § 242 Diebstahl innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 14.10.2005, 13:47
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Question Brauche Hilfe!! § 242 Diebstahl

Hi,

Als A die Hütte verlässt, erblickt er den schmucken Geländewagen des J und beschließt sofort, diesen an sich zu bringen und zu behalten. Nachdem er aus dem Rucksack des J den Zunschlüssel und die Fahrzeugpapiere entnommen hat, fährt A mit dem Wagen davon.

Wie hat sich A strafbar gemacht ?
§ 242 I StGB Geländewagen, Fahrzeugpapiere, Zündschlüssel
Prüfe ich alles zusammen oder getrennt?

Sind die Fahrzeugpapiere schon ein Symbol für das Auto oder?

Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 07.11.2005, 22:12
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AW: Brauche Hilfe!! § 242 Diebstahl

Hallo,

meines Erachtens lößt man die Entwendung an den Schlüsseln und Papieren im Zuge der Konkurrenzen, und zwar handelt es sich hier um eine sog. Mitbestrafte Vortat, vgl. OLG Hamm MDR 1979, 421; Wessel/Beulke Rdnr. 794. Danach kann bei einer Mehrzahl an sich strafbarer Handlungen eines Täters die Strafbarkeit des früheren Tuns entfallen, weil dessen Unrechtsgehlt von dem Unrechtsgehalt des späteren Tuns mitumfasst wird (auch der Diebstahl am Benzin!)
Gerade im Zusammenhang mit den Autoschlüsseln gibt es ein Urteil: OLG Hamm MDR 1979, 421

Viele Grüße,

J@smin.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.11.2005, 22:31
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AW: Brauche Hilfe!! § 242 Diebstahl

Korrektur:
Bei dem verbrauchten Benzin handelt es sich natürlich nicht um eine mitbestrafte Vortat, sondern wohl um eine mitbestrafte Nachtat, tritt auch zrück geg. dem Diebstahl am Auto.

Ciao, Jasmin.
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