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Brauche dringend Hilfe - Strafrecht 1. Hausarbeit

Dies ist eine Diskussion zu Brauche dringend Hilfe - Strafrecht 1. Hausarbeit innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 14.10.2008, 14:41
Ley Ley ist offline
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Unhappy Brauche dringend Hilfe - Strafrecht 1. Hausarbeit

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit dem letzten Teil meiner 1. Strafrechtshausarbeit:

X möchte Y töten. Er spricht Z an, der soll ihm helfen den Y "eine Tracht Prügel" zu verpassen, er sagt Z aber nicht dass er Y töten will. Dieser hat aber von gemeinsamen Freunden gehört dass X Y töten will und er nimmt dieses Gerücht auch ernst. Er denkt aber das ist allein die Angelegenheit von X, er will den Z zwar verprügeln aber nicht töten.

Dann greifen X und Z den Y an, X schlägt sofort mit einem Totschläger zu um Y zu töten. Allerdings kann Y
flüchten, ohne dass er Verletzungen zu beklagen hätte. X und Z versuchen Y zu verfolgen, es gelingt ihnen aber nicht, deshalb gehen sie nach Hause.

Ich habe mir nun folgendes überlegt:

X: KV und versuchter Totschlag
Z: Beihilfe oder Mittäterschaft

Einen Rücktritt werde ich anprüfen aber er scheitert in meinen Augen daran, dass er nicht freiwillig ist.

Mein Problem ist nun eher das folgende: Wie wirkt es sich darauf aus, dass Z Y nicht töten will. Ist das unbeachtlich?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen....

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 01.11.2008, 20:33
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AW: Brauche dringend Hilfe - Strafrecht 1. Hausarbeit

Ich gehe zwar davon aus, dass diese Info jetzt zu spät kommt, aber falls nicht:

Es spielt sehr wohl eine Rolle, dass Z den Y nicht töten will. Zunächst einmal ist es wichtig, dass er von dem Vorhaben des X weiß. Das ist notwendig für den Vorsatz einer akzessorischen Beihilfehandlung.

Ich würde sagen:
X:
- §§ 212 I, 23 I (+) (ggf. sogar Mord?)
(Rücktritt (-), aus den gleichen Gründen, die du ausgeführt hast)
- §§ 224 I Nr. 4, 5, 223 I, 23 I; allerdings subsidiär

Y:
- §§ 212 I, 23 I, 25 II (-)
(kein gemeinsamer Plan --> erforderlich für § 25 II)
- §§ 212 I, 23 I, 27 I (+)
(Y hat m.E. die Vorsatzform der Wissentlichkeit bzgl. § 212 I und mindestens Eventualvorsatz bzgl. der Beihilfehandlung)
- §§ 224 I Nr. 4, 223 I, 23 I (+)

Natürlich ohne Gewähr
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