Dies ist eine Diskussion zu Brandstiftung - Versuch? - Täterschaft/Teilnahme? (Hausarbeit groß Bayreuth) innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Hi. Ich habe eine Problem: Steh gerade vor der Frage, wie eigentlich B und R zueinander stehen. Beihilfe, Anstiftung? B will ein (ihm fremdes) Haus anzünden. R soll (wie immer) die Kaffeemaschine benutzen. Dadurch soll durch Überhitzung ein Kabelbrand entstehen (von Bs Seite aus weiß R nichts). Das geschieht auch. Nur erkennt sie, dass das Haus abbrennen kann und will dies auch. Durch den "Brand" entsteht nur eine Verkohlung am Fensterstock. Aber als R Lösungsmittel zuschüttet, entwickelt sich ein Brand, wodurch das Haus abbrennt. Ist das bei B erstmal Versuch (Verkohlung) u. bei R dann erstma Beihilfe (Anschalten der Maschine)? Was ist dann als R Lösungsmittel zuschüttet? Oder muss man das zusammen sehen? Oder hat B angestiftet? Wer schreibt gerade noch die Hausarbeit Strafrecht groß in Bayreuth? LG. |
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| AW: Brandstiftung - Versuch? - Täterschaft/Teilnahme? (Hausarbeit groß Bayreuth) Also ich denke, dass ist die versuchte mittelbare Täterschaft! Denn B versucht ja die R als Werkzeug zu benutzen! Nur weiß er nicht das die B das ganze volldeliktisch erfüllt! Nun gibt es da bei Kühl und beim Wessels/Beulke einiges zu finden bei der mittelbaren Täterschaft! Da gibt es dann die Möglichkeit versuchte mittelbare Täterschaft zu prüfen und vollendete Anstiftung, wobei der anstifter vorsatz ja fehlt aber aufgrund des vorsatz der mittelbaren täterschaft irgendwie zugerechnet werden kann... Bin allerdings noch nicht an der Stelle! Frage mich gerade, ob ich bei der Strafbarkeit der R wenn ich §306 a II prüfe und wegen mangelndem Vorsatz rausfliege noch die Prüfung von §229 anschließen muss! Denn die Körperveletzung, in diesem fall die Gesundheitsschädigung ist ja ein Durchgangsstadium zum Tod! |
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| AW: Brandstiftung - Versuch? - Täterschaft/Teilnahme? (Hausarbeit groß Bayreuth) Ok, danke erstmal dafür. Versuch das nun hinzubiegen. Ich werd § 229 nur kurz erwähnen/anprüfen. Man prüft ja bei Mord/Totschlag auch immer KV mit u. sagt dann, dass sie zurücktritt. Führst du eigentlich bei § 306a II schon das mit den Retterschäden an (weil man dort ja auch einen spez. Gefahrzusammenhang benötigt)? Hast du bei §306b II Nr.1 einen Streit darüber, ob hinsichtlich der Herbeiführung einer konkreten Todesgefahr Vorsatz notwendig ist? Oder lehnst du Nr.1 gleich ganz am Anfang ab? |
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| AW: Brandstiftung - Versuch? - Täterschaft/Teilnahme? (Hausarbeit groß Bayreuth) hallo, ist das ankohlen des fensterstocks nach betätigen der kaffemaschine durch R nun bei euch erstmal versuch und das darauf schütten des Lösungsmittels die maßgebliche Handlung für das Inbrandsetzen beim vollendeten Delikt? wie ist das mit dem betrug der R ? ist das dreiecksbetrug in mittelbarer täterschaft wegen tatherrschaft über Fiona? welche handlung stellt die täuschung dar ? 1.das diktieren der nachricht durch R oder 2.das überbringen der nachricht durch Fiona? zu B: wenn das betätigen der kaffemaschine durch R versuch ist stellt sich dann der streit bezüglich irrtum über tatherrschaft? käme ja dann nur versuch in mittelbarer täterschaft oder anstiftung zum versuch in betracht oder? oder bezieht ihr das anstiften dann auf das schütten des lösungsmittels? |
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| AW: Brandstiftung - Versuch? - Täterschaft/Teilnahme? (Hausarbeit groß Bayreuth) ja, hab erstma versuch geprüft und dann beim lösungsmittel vollendung. hab dreiecksbetrug bzgl. e angenommen. täuschung hab ich hier, dass r vorgibt, h zu sein bzw. h das geld haben möchte. hab auch versuch bzgl. nachricht geprüft. aber abgelehnt, weil da noch kein vermögensschaden besteht. ja, hab den streit von irrtum über tatherrschaft. kann dann versuch mt oder anstiftung nehmen. anstiftung geht aber wegen (nach meiner ansicht) keinem bestimmen nicht durch. hab also auf versuchte mt abgestelllt. das ganze is ja darauf bezogen, dass b eine situation geschaffen hat, d.h. er hat ja die maschine präpariert und wollte, dass r sie unvorsätzlich bedient. ich bezieh das alles auf §306 allgemein. frage zu r: wenn man betrug annimmt, wenn f zu e geht und schreiben überreicht und e dann daraufhin das geld herausgibt. dann ist es ja so, dass h das geld wieder zurückbekommt. damit wäre ja kein vermögensschaden eingetreten. oder kann man dann darauf abstellen, dass sie eine sinnlose investion (mit der kette) getätigt hat und dass darin der schaden besteht? |
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| AW: Brandstiftung - Versuch? - Täterschaft/Teilnahme? (Hausarbeit groß Bayreuth) Hallo zusammen ![]() Ich hätte auch noch eine Frage bezüglich der Nachbarin: ist hier fahrlässige Tötung oder Brandstiftung mit Todesfolge zu prüfen oder zumindest anzuprüfen? Viele Grüße! |
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