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Bestrafung trotz versuchter Beihilfe?

Dies ist eine Diskussion zu Bestrafung trotz versuchter Beihilfe? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2007, 00:15
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Bestrafung trotz versuchter Beihilfe?

Hallo!
Ich habe da gerade sonen Fall und überlege nun ob es bei besonders verwerflichen
Versuchen trotzdem ne Möglichkeit gibt, die sonst straflose versuchte Beihilfe zu
bestrafen?
Habe bis jetzt leider nichts passendes gefunden.
Habt ihr Ideen?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.08.2007, 11:02
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AW: Bestrafung trotz versuchter Beihilfe?

Hm naja vielleicht fällt es ja unter § 30 StGB? Da schonmal geguckt?
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