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Beihilfe-Problem in Hausarbeit.Schnelle Hilfe!

Dies ist eine Diskussion zu Beihilfe-Problem in Hausarbeit.Schnelle Hilfe! innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 08.12.2006, 11:57
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Beihilfe-Problem in Hausarbeit.Schnelle Hilfe!

Hallo, bräuchte schnelle Hilfe:

Angenommen A will nach Ladenschluss etwas in einem Geschäft stehlen . Zur Absicherung soll B draussen Schmiere stehen und dafür einen Teil der Beute erhalten. A sagt B die Tür sei offen, was dieser auch glaubt. In wirklichkeit wusste A aber, dass die Tür verschlosssen sein wird und bricht sie mit einem vor B verborgenen Stemmeisen auf ud stiehlt wie von ihm geplant.
A ist ja unproblematisch wegen Regelbeispiel 243 wegen Diebstahls in einem besnders schweren Fall strafbar.

Aber was ist mit B? Beihilfe ist klar. Aber zu Diebstahl oder auch zu Dibs. in einem besonders schweren Fall? Er wusste ja nichts von dem "Einbruch" und davon auch nichts mitbekommen...
Entfällt daher der besonders schwere Fall bei ihm gem . § 28 oder 29 oder wie sieht das aus. und wo baue ich das in der beihilfe ein??? Bietet es sich an erst beihilfe zum grunddelikt zu prüfen und dann im rahmen der Strafzumessung darauf einzugehen???
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  #2 (permalink)  
Alt 08.12.2006, 13:11
V.I.P.
 
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AW: Beihilfe-Problem in Hausarbeit.Schnelle Hilfe!

Da es sich beim 243 nicht um einen sebstaendigen Tatbestand handelt, sondern er nur Regelbeispiele enthaelt, waere ich eher dafuer, ihn bei dem Gehilfen gar nicht zu pruefen.

Meint

Domingo
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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