Dies ist eine Diskussion zu Bandenraub??? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Bandenraub??? Ich habe mir soeben einen Fall durchgelesen, der mich brennend interessiert. Also: 3 Freunde, A, B und C, verabreden, sich durch verschiedene Überfälle auf Banken Bargeld zu verschaffen. A wählt die Bank aus, C soll die Bank überfallen. B rät dem C nach Beobachtung der Bank, wann bzw. zu welcher Uhrzeit er dies tun soll. Man beschließt gemeinsam, dass C zur "Unterstützung" ein Messer mitnehmen soll, das ihm bei eventuellem Widerstand "eine Hilfe" sein soll. Am Tattag sucht C den D auf und weiht diesen in den Tatplan und die Beteiligung von A und B ein. Das Messer erwähnt er hierbei nicht. D sagt C gegen einen Anteil der Beute zu, ihm zu helfen. A und B wissen nichts von der Hilfe des D. Gemeinsam betreten C und D die Bank. C tritt vor die Bankkauffrau und droht ihr mit dem Tod, sollte sie Widerstand leisten und kein Geld herausgeben. Perplex von der Drohung und auch der Übermacht der zwei Männer leistet die Bankkauffrau keinen Widerstand, als D 5000 Euro aus der Kasse entnimmt. C und D verlassen die Bank und fliehen. D erhält seinen Anteil, der Rest wird zwischen A, B, und C geteilt. Wie ist die Beteiligung des D hier zu verstehen? Und wie haben sich A, B und C strafbar gemacht? Vielen Dank im Voraus für jegliche Antworten. |
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| AW: Bandenraub??? im Ergebnis würde ich jetzt mal ganz spontan sagen: alle § 25 II (Raub). zu erwähnen / problematisieren wird dann sein, dass A und B nichts von D wussten. gleiches gilt für den Umstand, dass D nichts von dem Messer wusste. |
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