Dies ist eine Diskussion zu Aufbau? Beihilfe durch Unterlassen / mittelbare Anstiftung innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Aufbau? Beihilfe durch Unterlassen / mittelbare Anstiftung Kann mir jemand verraten wie ich Beihilde durch Unterlassen und eine mittelbare Anstiftung prüfe? Die Beihilfeprüfung wollte ich normal aufbauen, nur am Ende nur noch auf die Garantenstellung eingehen. Also Obersatz §§ 211, 27, 13. Oder muss ich das wie ein Unterlassungsdelikt prüfen? Mittelbare Anstiftung: Also A benutzt zur Anstiftung des C ein vorsatzlos handelndes Werkzeug (B). Was mach ich denn damit? |
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| AW: Aufbau? Beihilfe durch Unterlassen / mittelbare Anstiftung Muss vielleicht noch dazusagen, dass nach der Strafbarkeit des Haupttäters nicht gefragt ist, die muss ich auch noch darin unterbringen. |
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| AW: Aufbau? Beihilfe durch Unterlassen / mittelbare Anstiftung Wer ist denn dieser "Haupttäter", nach dem nicht gefragt ist? Ist das A oder C? Beihilfe durch Unterlassen würde ich "normal" aufbauen. I) Tatbestand A) objektiver Tatbestand a) objektiv und subjektiv tatbestandliche, rechtswidrige Haupttat eines anderen. b) Teilnahmebeitrag: "Förderung" | P:Abgrenzung zur Täterschaft aa) Erfolg bb) Handlung als Unterlassen | P:Möglichkeit der Teilnahem durch Unterlassen cc) Nichvornahme der objektiv gebotenen Handlung bei gleichzeitiger Möglichkeit zur Vornahme. dd) Garantenstellung ee) Gleichwertigkeit von Tun und Unterlassen ff) Kausalität | P:Erfolgsursächlichkeit der Handlung B) subjektiver Tatbestand a) Vorsatz hinsichtlich der Haupttat b) Vorsatz hinsichtlich der Beihilfehandlung II) Rechtswidrigkeit III) Schuld | Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens ... Hoffe geholfen zu haben, die Jana.
__________________ fiat iustitia et pereat mundus. ...ich meinte in welchem Kommentar oder so, wen juckt denn der Gesetzestext? |
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