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anwendung strenge schuldtheorie - kurze frag

Dies ist eine Diskussion zu anwendung strenge schuldtheorie - kurze frag innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 15.09.2007, 18:22
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anwendung strenge schuldtheorie - kurze frag

hey ich hätte da eine kleine frage:

Angenommen A glaubt Bs gesundheit sei gefährdet und fährt ihn darauf hin sofort ins Krankenhaus( B lag mit Schmerzen auf dem Boden). Wäre dieser Irrtum dadurch "vermeidbar" i.s.d. strengen Schuldtheorie gewesen das A einen Notarzt gerufen hätte?

danke im vorraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.09.2007, 22:37
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AW: anwendung strenge schuldtheorie - kurze frag

Um welchen Schuldvorwurf geht es denn? Etwa Freiheitsberaubung?
Gruß
Marcus
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Gummibären an die Macht!
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  #3 (permalink)  
Alt 16.09.2007, 00:39
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AW: anwendung strenge schuldtheorie - kurze frag

A könnte u.a. § 142 begangen haben, glaubt aber er könne sich berechtig entfernen weil B ja gefährdet ist...
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  #4 (permalink)  
Alt 24.09.2007, 15:53
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AW: anwendung strenge schuldtheorie - kurze frag

Ich glaub ich sitz grad an der gleichen. Hört sich zumindest so an.
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