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Anwendbarkeit der StPO

Dies ist eine Diskussion zu Anwendbarkeit der StPO innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 09.08.2007, 13:54
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Anwendbarkeit der StPO

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen.
Wann ist die StPO nach welcher Grundlage im Ausland anwendbar, oder besser gefragt, ist die StPO im Ausland überhaupt anwendbar?

Danke für jede Antwort!
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  #2 (permalink)  
Alt 09.08.2007, 13:57
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AW: Anwendbarkeit der StPO

meinste jetzt Fälle mit Auslandsbezug? Schau doch einfach mal in die §§ 7 ff StPO.
So wäre die StPO bspw. anzuwenden, wenn ein Deutscher im Ausland jemanden ermordet, in Deutschland aber seinen Wohnsitz hat oder aber ergriffen wird, z.B. nach seiner Einreise.
Im Übrigen richtet sich die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aber nach dem StGB.

Wenn aber die Frage dahingehend lautet, ob ein Gericht/Staatsanwalt des Auslands im Ausland die StPO anzuwenden hat, ist dies zu verneinen, es sei denn die dortige Prozessordnung verwiese auf die StPO. Was aber nicht der Fall ist.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.08.2007, 18:01
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AW: Anwendbarkeit der StPO

Vielen Dank für deine Antwort.
Mein Studienarbeitsthema lautet: Grenzen der extraterritorialen Online-Durchsuchung.

Dafür soll ich besonders darauf eingehn, ob es möglich wäre, dass eine deutsche Behörde aufgrund eines deutschen Gesetzes einen PC im Ausland durchsuchen dürfte.
Also musste ich wissen, wann überhaupt die stpo anwendbar ist.

Nochmals dankeschön!
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