Dies ist eine Diskussion zu Anstiftung und Mittäter gleichzeitig???? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Anstiftung und Mittäter gleichzeitig???? Bräucht einmal eure Meinung zum folgendem Sachverhalt: V, ist betrunken und liegt bewusstlos in einer Seitengassen. Draussen sind Minustemperaturen. V wird von F entdeckt, als sie ihren Mann den Gastwirt G zum Feierabend abholt. Sie mach den G auf den Hilflosen aufmerksam. G erkennt den V als seinen volltrunkenen Gast vom selben abend und führt dessen Zustand auf die Alkoholisierung zurück. G und F meinen beide, das vollig unsicher sei, ob V noch gerettet werden könne; indes ist V schon zu retten indem er ins Warme verbracht wird. G ist unschlüssig was er tun soll, und fragt F um Rat. sie fürchtet um die Gaststättenkonzession des G, weil der ohnehin ständig Ärger mit der Behörde hat. Sie bedrängt ihn deshalb, den V ein Stück weit fortzuschaffen, sodass ihn niemand mit der Gaststätte in Verbindung bringt. G und F tragen den V zu ihrem Pickup legen ihn auf die Ladefläche und fahren einige km weit und legen ihn an den Rand eines kleinen PArks. Dort stehen die Chancen, dass V endeckt wird, ein wenig besser als in der SEitengasse, wie auch F und G erkennen doch sind sie sicher dass V zu dieser zeit nicht merh rechtzeitig gefunden und spätestens in zwei stunden erfroren wird. Zu hause angekommen, plagen G Gewissensbisse. Nach zwei stunden ruft er heimlich die polizei an und meldet, dass ein ein volltrunkener obdachloseer am Parkrand liege und zu erfrieren drohe. Der anruf des G rettet das Leben des V- wenige minuten später wäre V erfroren. Was würdet ihr prüfen.... F stiftet an und hilft noch, den V fortzuschaffen...!!??? |
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